Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Handels⸗ und Marktakzise. 
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nischen, westpreußischen und ermländischen Städte ein. Man sah 
sich mit Rücksicht auf die mit Polen bestehenden Verträge genötigt, 
den Einwohnern dieser Städte die Losungsakzise wieder zu erlassen) 
mit der Bedingung, daß auch von den preußischen Untertanen in 
den polnischen Städten keine Akzise von den Kaufmannswaren ge— 
fordert werde. Andere Fremde mußten natürlich die Jahrmarkts— 
akzise weiter entrichten. Doch klagten die Neidenburger und Sol— 
dauer Kramer noch 1723, daß ihnen auf den polnischen Jahrmärkten 
eine Losungsakzise, 108,0 vom Tuch, 80/0 vom Zeugkram, abgepreßt 
werde unter dem Vorwand, in Preußen würden auch Abgaben 
erhoben, so daß ihnen der Verkauf unmöglich sei. Es wurden 
ihnen Atteste mitgegeben, daß in den preußischen Städten keine 
Akzise von den polnischen Verkäufern gefordert werde, doch sollen 
sich die polnischen Zollbedienten nicht daran gekehrt haben.?) 
Ferner gab es mit den von einer Stadt zur andern geführten 
Waren fortwährend Händel, da es oft nicht leicht festzustellen war, 
ob eine Ware schon verakzist war oder nicht. Vor allem bei den 
Waren, die aus Königsberg auf die kleinstädtischen Jahrmärkte 
gingen und großenteils unverkauft zurückkamen. Zwar wurde alles 
bei Aus- und Einfuhr aufs genaueste angegeben und visitiert, auch 
Spezifikationen mit Wert- und Gewichtsangaben eingereicht, doch 
wollte die Kammer, um jeden Zweifel zu beseitigen, daß die Packen 
und Kasten auch versiegelt würden.) Sie entwarf dann eine In— 
struktion wegen Verakzisung der aus einer Stadt in die andere 
gehenden Konsumtibilien.9 
Danach mußten in Königsberg alle einkommenden Waren und 
Viktualien, die noch nicht versteuert waren, zur Konsumtion ver— 
akzist werden. Was von Königsberg nach anderen Städten und 
umgekehrt ging und durch Vassierzettel als zur Konsumtion versteuert 
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V) Reskript vom 30. September, gedr. Patent der Regierung vom 4. No— 
bember 1720. Auch danach noch beschwerte sich der Bischof von Ermland beim 
preußischen Gesandten in Warschau (Reskript vom 30. Dezember 1720, Kbg. 23 dh. 
) Pr. Kammer 19. November, Resolution vom 830. November 1723; neuer 
stammerbericht vom 30. März 1724 (Gen.Dir. Ostpr. 72 Sekt. 1 Nr. 6). 
An Magistrat, 24. August 1724 (Stadt Kbg. Atz. S. 7). 
a 9 Durch Reskript, Berlin 17. August 1726, approbiert (ggez. Creutz, Fuchs. 
bschriften in den Stadtarchiven von Königsberg und Memels).
	        
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