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Zweiter Teil.
werden.) Das Kommissariat mußte mit den Magistraten di
Steuerverwaltung neu einrichten, so daß allen vorherigen Miß—
bräuchen vorgebaut werde.
Dies ist nun endlich wohl geglückt, und so wurde vom 1. Jun
1721 an auch in den übrigen preußischen Städten, nachdem di
Akzise da neu eingerichtet war, für die Tilgung der Kämmere—
schulden und die öffentlichen Aufgaben eine Trank- und Beistenen
auf eben den Fuß eingeführt, wie es zu Königsberg mit guten
Nutzen geschehen sei.,) Wie dort sollten von jeder zum Verkan
aufgelegten Tonne Bier (— 11/, Schfl. Malz) 30 pr. Gr. (S 8 Ggr,
zur Kasse und 5 pr. Gr. zu Besoldungen genommen werden.?) Die
Verwaltung in jeder Stadt bestehend aus dem Akzise-Einnehmer,
einem Vertreter des Magistrats, 1 oder 2 von den Brauern, wurde
vom Kommissariat in Pflicht genommen und beaufsichtigt. Die
kleinstädtischen Gefälle sind offenbar in eine gemeinsame Kasse zu—
sammengeflossen, und diese wurde zu Einrichtung der Manufakturen
in Ostpreußen erheblich in Anspruch genommen.
3. Einführung der Staatsakzise in den westlichen Provinzen.
Die klevischen Städte klagten seit dem Ausgang des 17. Jahr
hunderts beständig über wirtschaftlichen Niedergang. Eine Unter—
suchung ihres Kämmerei- und Schuldenwesens und dessen Neuord—
nung war schon damals geplant, aber nicht zur Ausführun—
gekommen.“) Dagegen wurden ihre zahlreichen Beschwerden 1710/11
sowohl durch eine örtliche Kommission wie auch in Berlin durt
die Hofkammer und den Geheimen Rat untersucht, die weitere Aus—
führung aber blieb durch Schuld der klevischen Regierung stecken
Erst nach Jahresfrist wurde statt der Regierung, die einen Vernei
erhielt. wieder eine besondere Kommission, der Gouverneur Grul
1) Die Ziese betrug 1719 3656331/10 Tlr., die Salarien 1715 20912 Tr
Kbg. St.⸗A., Et.⸗Min. 70 4).
2) Gedr. Reglement und Ordnung, Berlin 16. März 1721. (Ebenda 2801l
8) Das Bier war damit in Ostpreußen höher besteuert als in Brandenburg
Ein Gebräu von 65 Schfl. Gerstenmalz trug in Königsberg (1729): Malzalzih
6Gi/ (1712 6), Tranksteuer 82/3, Beisteuer 1 Tlr. zusammen 161/0 Tlr. J
Gebräu von 64 Schil. in der Mark: 1724 18 Tir. 3Z1, Gr., 1789 16 T
111/3 Gr.
4 VBgl. Hötzsch S. 825, 826.