Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
Konsumtionsbesteuerung endlich ins Reine zu bringen. Der Handel 
wurde nun von der Konsumtions- und Torakzise befreit, und im 
Tarif für alle Warengattungen deutlich der Impost für den Groß— 
handel und für den Konsum bezeichnet, aber die Frage, wann der 
eine und der andere anzuwenden sei, machte noch manche Schwierig— 
keiten. Zuerst wollte die Akzise nur reine Großhändler mit dem 
Handelsimpost durchlassen, alle aber, die auf den Detailhandel nicht 
berzichten wollten, alles zur Konsumtion versteuern lassen. Die 
zünftigen Kaufleute weigerten sich entschieden, sich einer solchen 
Scheidung zu unterziehen, weil jedem laut Großbürgerrechts freistehe 
und freibleiben müsse, im großen und im kleinen zu handeln, und 
sie sich diese Möglichkeit offenhalten müßten. Im Gegensatz zu 
hnen hatten die Berliner Grossisten 1723 selbst beantragt, und das 
war für den nunmehrigen Vorschlag wohl anregend gewesen, man 
möge die brandenburgischen Kaufleute in zwei Klassen, Grosfierer 
und Detailhändler, teilen, so daß die im kleinen handelnden Kramer 
nur von den Grossierern in den Hauptstädten einkaufen dürften, 
diese ihnen aber nicht durch Detailverkauf Eintrag täten; dies war 
abgelehnt worden,) weil die Kammer meinte, so würden die kleinen 
Kaufleute gehindert, vorteilhafte Bezugsgelegenheiten auszunützen, 
vor allem die altmärkisch-priegnitzischen, die ihrer Lage nach besser 
aus erster Hand aus den Seestädten beziehen konnten. Den Königs⸗ 
bergern wurde anfangs gedroht, wenn sie sich weigerten, werde der 
König selbst es festsetzen, dann aber wurde ein Ausweg eingeschlagen 
und im Tarif von 1729 bestimmt: die groben Kaufmannswaren 
sollten beim Eingang nur zur Handlung und erst beim Weiterver⸗ 
kauf zur Konsumtion versteuert werden, von eingebrachten Apotheker⸗ 
Materialisten-, seidenen, wollenen und leinenen Waren aber, bei denen 
das nicht füglich zu praktizieren sei, sollten die Bürger /5, die pri— 
vilegierten Juden 2/5 zur Konsumtion,. alles andere zur Handlung 
persteuern. 
Mit dieser Lösung war die Bürgerschaft zufrieden, bei der 
Akzise hat man sie aber offenbar als nachteilig empfunden und 
wiederholte nach einigen Monaten das Ansinnen, die Kaufleute 
sollten den Unterschied zwischen Groß- und Kleinhändlern annehmen 
J Reskript vom 14. Oktober 1723 (Gen.Dir. Kurmark 195b, 1 2)
	        
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