Scheidung zwischen Handels- und Konsumtions-⸗Akzise. 249
oder sonst die volle Konsumtionsakzise zahlen. Da sie sich nicht
fügten, wurde eine Klassifikation gemacht und so im gedruckten
Reglement von 1730 festgesetzt:
1. Reine Großhändler sollten bloß die Handlungsakzise zahlen;
das waren neben einigen bürgerlichen Häusern vor allem die
Lieger, die nicht detaillieren durften, und einige privilegierte
Juden, denen nun bei 100 Dukaten Strafe der Detailhandel
verboten wurde.
2. Die Kaufleute, die Groß- und Kleinhandel zusammen betrieben,
ließ man bei der bisherigen Versteuerung des Drittels zur
Konsumtion.
3. Die übrigen Kaufleute und Kramer mußten als Detailleurs
alles voll versteuern. Zwar wurde ihnen für das, was sie in
Partien von über 100 fl. Wert an Fremde verkauften oder
außer Landes verschickten, die Konsumsteuer vergütet, aber
das kam nach ihrer Aussage selten oder gar nicht vor, daß sie
von einer Ware für 100 fl. auf einmal absetzten. Denen, die
sich nicht fügten, ließ der Akzisedirektor den Handel, Scheffel
und Wage verbieten, und ihre Namen auf die schwarze Tafel
in der Wage setzen.
1. Handwerker und andere Nichtkaufleute endlich mußten für die
Material⸗, Fett-, Lederwaren u. dgl., die sie von fremden Orten
aus erster Hand kommen ließen, die Handels- und Konsumtions-
akzise beim Eingang zusammen erlegen.
Diese Regelung war im besonderen für den Handel mit Kram⸗,
Galanterie- Manufaktur-⸗, Material- und Apothekerwaren, auch Ole
und Fettwaren getroffen. Sonst war für Hering nach geschehener
Bracke und Höhung, sowie für Asche, Masten, Planken und Bohlen
nach geschehener Bracke (weil sie dann nur für die Ausfuhr bestimmt
sein konnten) bloß Handlungsakzise zu erlegen, ebenso für Leder- und
Fauchwaren, die nur zum auswärtigen Debit eingekauft waren, und
Salz, das zum inneren Debit verboten war. Auch Wolle, Haare,
Vorsten, Flachs, Hanf hatten Kaufleute, die keine offenen Speicher
hatten, nur zur Handlung zu versteuern; was in der Stadt blieb,
mußte über die öffentliche Wage gehen, wobei der Nachschuß zur
Lonsumtion leicht zu erheben war. Für Getreide brauchten die
Kaufleute nicht mehr beim Eingang, sondern erst bei der Versendung