Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
die Frankfurter aber überhaupt keine, da sie auf ihren Märkten genug Ge— 
legenheit dazu hätten.)) Es wurden genaue Berichte eingefordert, 
wieviel Wolle in den märkischen und pommerschen Ämtern gewonnen 
werde, und wie die Preise in den letzten zehn Jahren gewesen seien.) 
Der König aber drängte in größter Unruhe auf weitere Maß— 
regelnes) Es sollte ein schleuniges Temperament gefunden werden, 
die Wolle auf den Preis zu setzen, wie sie bis 1713 stand. Er gab 
selbst drei Wege an: entweder Fixierung eines mittleren Preises 
oder ein Impost auf die Ausfuhr oder gänzliches Verbot der Aus— 
fuhr. Noch bevor eine Antwort der Minister da war, verfügte er 
aus dem Kabinet, daß auf alle brandenburgische Wolle, die ausgeführt 
werde, neben Akzise und Zoll noch ein hoher Lizent, 1Rtlr. vom 
kleinen Stein, erhoben werde.) Die Ordre sollte schleunigst nach 
Frankfurt abgehen, um bei der dort beginnenden Messe sogleich in 
Kraft zu treten. Die Minister verzögerten jedoch ihre Absendung 
da sie üble Wirkungen befürchteten und abwarten wollten, bis ein 
reiflicher Entschluß gefaßt worden sei. Denn der Koönig zerquälte 
sich noch hin und her, da er einerseits schnelles Eingreifen für not— 
wendig hielt, anderseits aber davor scheute, seinem „getreuen kur— 
märkischen Adel das Messer am Halse zu setzen“ und ihn durch das 
Verbot der Ausfuhr oder den ihm gleichkommenden Impost in seinen 
Einkünften und seinen verbrieften Rechten empfindlich zu verletzen— 
Schließlich entschied er sich für den gelindesten Weg, durch gütliche 
Verhandlung mit dem Adel einen gemäßigten Wollpreis, wobei die 
Ritterschaft und die Manufakturen bestehen könnten, auf 6 Jahre 
festzusetzen. 
Im übrigen ist der märkische Adel noch bei voller Freiheit des 
Wollhandels geblieben. In Pommern dagegen mußte er sich eine 
Einschränkung gefallen lassen: es wurden wieder Wollmärkte ein⸗ 
geführt,s) und streng befohlen, daß keine Wolle außer Landes ver— 
Patent vom 24 Juni 1717 (Ebda. Nr. 5). 
) Gen.-Fin.«Dir. an die 8 Kammern 15. Juni 1717 (Gen.-Dept. 88, 16) 
) Vgl. des Königs eigenhändige Ordres vom 16. und 18. Jult 1717, mit 
geteilt bei Koenig, Versuch usw., IV?, S. 186— 191, nach den Akten in Rep. 914, 182d. 
) K.O. vom 17. Juli 1717, an Hofrat Horn und Steuerrat Berckelmann 
in Frankfurt (Gen.⸗Dept. 38, 1 60). 
) Edikt, Berlin 10. April 1717 (Quickm. 1828f.); Erneüuerung des ganz 
in Vergessenheit geratenen Edikts. Stettin 5. Aug. 1732 (Stettin, Rohe Wolle 1. Vp
	        
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