Ansiedelung von Gewerbetreibenden. 287
aiederlassen wollte. Ein besonderes Edikt) wurde deshalb noch not—
wendig, und um allen nachteiligen Gerüchten entgegenzutreten, wurde
dies an die preußischen Vertreter zu Wien, Regensburg, Nürnberg,
Frankfurt a. M., Köln, Hamburg, Bremen, Danzig, Haag und London
zur Veröffentlichung geschickt. Anderseits wurde das Herauslocken von
Hewerbetreibenden in fremde Lande verboten; Leute, die sich dessen
interfingen, sollten verhaftet werden.?)
Eine Unterstützung durch bare Vorschüsse wollte man, im An—
ang wenigstens, vermeiden, da man die Erfahrung gemacht hatte, daß
die in der verflossenen Regierung mit hohen Summen unterstützten
Manufakturen am wenigsten reussiert, dagegen die mit eigenen Mitteln
bon den Unternehmern eingerichteten zum Stande gekommen waren.)
So wurde auf das Gesuch eines in Tilsit angesiedelten Zeugmachers
entschieden, daß der König an barem Gelde keinem Fabrikanten Vor—
ichuß zu tun pflege, daß jene sich mit den ihnen erteilten Privilegien
und Exemtionen begnügen und durch fleißige Arbeit dahin trachten
müßten, daß ihnen die Kaufleute mit Vorschuß zu Hilfe kämen.)
die 1717/18 hereingezogenen sächsischen Tuchmacher sind indessen auch
mit baren Mitteln unterstützt worden, 30 Tlr. Reisegeld oder 20 bis
30 Stein Wolle als Vorschuß. Es wurde übrigens eingewendet, daß
durch das Versprechen der Benefizien Veute ins Land gezogen würden,
die keine tüchtige Arbeit machten und anderswo nicht fortkämen; die
eien ganz armselig, gäben ihre Waren, weil sie nicht viel nütze seien,
um einen Spottpreis weg und verdürben andern Kredit und Nahrung.)
ẽs wurde beklagt, daß man einseitig an Vermehrung der Manu—
sakturen denle, während der Absatz nicht zuuehme.
Die Hauptschwierigkeit lag darin, daß die kleinen Meister, in
deren Hand die Wollenverarbeitung zum weitaus größten Teil lag,
weder Geld noch Kredit noch kaufmännisches Geschick besaßen; daß
) v. 8. Februar 1721 (Myl. III, J, Spalte 170; Quickni. 1802f.)
) Restript v. 9. Ottober 1719 (Myl. V, U, V, Nr. 18; Quickm. 727).
) Erlaß v. 6. Februar 1714 (4. B. Beh.-Org. J, 664).
) Reskripte an das preuß. Kommissariat, 24. März 1718 und 13. Februar
719 (Gen.Dir. Ostpreußen 44, III, 1).
) Aussage der 15 prinzipalsten Magdeburger Wollzeugfabrikanten 24. Juni
721 (Gen.⸗Dir. Kurmark, 212, Commere. mit Sachsen 211); ähnlich berichtet
Steuerrat Leyser aus seinem Kreise Potsdam, Köpenick, Mittenwalde, Beestow,
Storfow), 2. September 1721.