Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Driiter Teil. 
Fintrag, die Lütticher, Aachener, Lenneper u. a. Tuche sogar im innern 
Vertriebe. 
Die Aufgabe war, diese für eine selbständige Volkswirtschaft zu 
kleinen, von fremden Territorien eng umschlossenen Gebiete wirtschaft— 
lich an die übrigen preußischen Lande anzuschließen. Das war bisher 
noch gar nicht versucht worden, der neue König tat schon im ersten 
Regierungsjahr einige Schritte in dieser Richtung. Dem kleveschen 
Kommissariat wurde befohlen, wegen Etablierung des commercii mit 
den kurmärkischen Tuchen in Kleve-Mark Vorschläge zu machen; da 
es für diesen Zweck zunächst darauf ankam, die Einfuhr derartiger 
Waren aus fremden Territorien zu erschweren, so legte man 1713 
und 1714 auf fremde Tuche eine Eingangsakzise. Es wurde der Ver— 
kauf der schlechten Aachener, Lütticher, Limburger, Lenneper und 
Meißener Tuche nur in den Städten gegen Impost von 60/, des 
Werts gestattet, dagegen das Hausieren auf dem Lande mit solchen 
Tüchern oder andern wollenen Manufakturen bei Konfiskation und 
100 Goldgulden Strafe verboten.) 
Nach Minden-Ravensberg wurde gleichfalls in den ersten Monaten 
(11. Juni 17 18) schon die Intention des Königs mitgeteilt, das dortige 
Leinwand-Commercium mehr und mehr in Aufnahme zu bringen, 
darüber sollte sich der Ravensberger Landdrost Clamor von dem Bussche 
mit der Mindener Regierung ins Vernehmen setzen. Es wurde zunächst 
erreicht, daß die Bielefelder Kaufleute Proben ihrer Leinwand ein 
schickten, und daß einige Mindener Kaufleute Leinwand auf die Magde 
burger Heermesse im September dieses Jahres sandten, wo es auch 
ein Duisburger Tuchfabrikant mit einem Posten seiner feinen Tuche 
versuchte. Aber in Magdeburg wurde gar nichts verkauft; der Duis— 
burger reiste zwar dann nach Berlin und verkaufte da einiges; als 
man aber vernahm, welche hohe Akzise auf den klevischen Tuchen 
stand, blieben die Tuche in der Akzise liegen.) Ebenso konnten zwei 
9) Edikt der klev. Reg. v. 5. September 1713 (Scoiti J, Nr. 671 u. cou 
Schon durch Restript an die klevische Regierung v. 28. August 1711 waren die 
Lenneber und Lütticher Tücher mit 60/, belegt worden. R 84 n. 272). 
)) Die klevische Regierung reichte 15. Januar 1714 die Supplik des Helnrth 
Wintgens jun. ein, worin er um Freiheit von Imposten für den Handel nach den 
inneren Landen und um Vergütung für den erlittenen Schaden bat (Münster, 
Kleve-Mark 70).
	        
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