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Dritter Teil.
Rabensberger Leinwand bekommen könnten, so habe das nur den Er—
folg, daß ihnen die schlesische verteuert und ihnen auf den benach⸗
barten sächsischen Jahrmärkten nicht mehr abgekauft werde. Die
Ravensberger Leinwandhändler wurden darauf angewiesen, Lager in
Halle und Magdeburg anzulegen und die Leipziger Messen zu beschicken,
damit man nicht den hohen Impost wieder aufzuheben genötigt werdeh
Da aber auf beiden Seiten keine Lust bestand, Verbindungen an—
zuknüpfen, da niemand ein Risiko auf sich nehmen wollte, so kam aus
den darüber gepflogenen Verhandlungen nichts heraus, und noch zwei
Jahre nach Inkrafttreten des Imposts war nicht eine Elle in Halle
und Leipzig zu kaufen.,) Den Bielefeldern genügte es, daß der
Hausierhandel mit ihrer Leinwand, bei dem sie kein Risiko hatten, seit
der Imposterhöhung einen weit größeren Absatz fand. Dies war
zwar sehr bequem, aber es war ein Handel, der sich nur in engen
Grenzen halten konnte und einer erheblichen Steigerung nicht fähig war,
da die Hausierer nur im einzelnen an Konsumenten, nicht in Posten
an Kaufleute verhandeln konnten.
Im übrigen wurde dem Leinwand- und Garnhandel in Minden⸗
Ravensberg eine ähnliche Fürsorge zugewandt, wie in Brandenburg
den Wollgewerben, auch dort anknüpfend an frühere Anordnungen
In den Kommerzienreglements von 1714 und 1719, dem Legge⸗
Reglement von 1719 wurde der Leinen⸗ und Garnhandel neu geregelt
vor allem wurde Aufkauf und Ausfuhr von Garn allein den Kauf⸗
leuten der dortigen Städte vorbehalten und die Ausfuhr von unge—
leggter Leinwand streng verboten, die Leggen — die Zubereitungs- und
Schauanstalten — wurden neu und verbessert eingerichtet. In Minden
wenigstens wurde aber schon nach einigen Jahren festgestellt, daß die
vorher angesehene Legge in Verfall geraten sei, daß alle Leinwand
ohne Leggezeichen und lediglich ausgemessen aus dem Lande ge—
lassen wurde, das Garncommercium ganz darniederlag. Der Mindener
Magistrat kümmerte sich nicht um diese wichtige Nahrung, obwohl sie
fast das einzige war, wodurch etwas Geld ins Land kommen konnte,
und meinte auf das wiederholte entrüstete Drängen der Kammer.
das könne dort schwerlich in Flor kommen wie in Ravensberg, weil
iH Restript an Durham, 13. Jull 1719 (Gen.-Dir. Minden-R. 48, 6, 81)
2) Supplik der Halleschen Leinwandkramer. 20. Januar 1721.