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Dritter Teil.
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reichste Widerstand geleistet. Gegen das Edikt von 1718 erhoben
schon alsbald Ritterschaft und Städte von Kleve-Mark Einspruch, da
es wider ihre 1660 bestätigten Freiheiten sei und das noch wenige
Tommercium aus dem Lande treiben werde. Zwar wurde ihnen scharf
verwiesen, daß sie ihre Privilegien wider so nützliche Anordnungen in
Polizeisachen zu extendieren sich unterfingen, und genaue Beobachtung
des Edikts eingeschärft;) in Wirklichkeit ist dies aber im Westen nicht
in Kraft getreten, sondern erst das vom 1. Mai 1719.)
In Ostpreußen ließ sich auch dieses noch nicht durchführen.
Ostpreußen war noch immer am weitesten von dem Ideal eines in
sich geschlossenen Wirtschaftsgebildes entfernt. Noch wurden die Roh—
waren größtenteils ausgeführt, bessere Fabrikate fast nur durch Im—
port beschafft, an der innern Verarbeitung fehlte es fast ganz. Auch
die Handelsverbindung mit den mittleren Staatsgebieten war nur sehr
gering. Zwar wurden Tuche aus der Neumark und Sternberg durch
Landsberger Kaufleute, ebenso wie pommersche Rasche und Leinwand leb⸗
haft nach Danzig gehandelt und fanden auf diesem Wege auch Absatz
nach Ostpreußen, aber das hatte wenig zu bedeuten gegen die Einfuhr
überseeischer und schlesischer Wollen- und Leinenwaren in Preußen. Auf
diese aber glaubte die Königsberger Kaufmannschaft nicht verzichten
zu können, weil der dortige erst seit etwa zwei Jahrzehnten lebhaft
gewordene Manufakturhandel einen wichtigen und wohleingefügten Teil
ihrer kommerziellen Beziehungen nach beiden Seiten hin ausmachte.
Daher stellten die osipreußischen Behörden, Regierung, Kommissariat
und das neugegründete Kommerzienkollegium, 1718 dringend vor, daß
die beabsichtigte Ausschaltung fremder Manufakturwaren vom innern
Gebrauch dem dortigen Handel einen empfindlichen Stoß geben werde.
In Berlin wollte man zwar ihre Gründe nicht ganz anerkennen, setzte
aber dann doch die Ausführung der Edikte noch aus, allerdings mit
der Weisung, dahin zu arbeiten, daß der Königlichen Intention Genüge
geschehen könne. Die preußischen Kaufleute und Lakenhändler er—
boten sich nun, mit den in Königlichen Landen gemachten wollenen
Waren Handel zu treiben, falls dort allezeit Vorrat an guten Tuchen
i) Restript an die klevische Regierung, 22. Juli 1718 (Münster, Kleve—
Mark 76).
2) Darüber unten im 10. Abschnitt.