Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die kurmärkischen Zolltarife. 
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1632, die Land- und Wasserzollrolle für Schwedt von 1634 und 
die Neue Graben- und Schleusenrolle von 1694. 
Da die Akten über die kurmärkischen Zollregulierungen vom 
16.—518. Jahrh. fehlen, so sind wir auch über die wichtigen 
Revisionen unter Friedrich Wilhelm J. aktenmäßig kaum unter— 
richtet. Es findet sich nur, daß die kurmärkische Kammer 1718 
eine Berichtigung der Land- und Wasserzollrollen für nötig hielt, 
da einige Stücke teils etwas dunkel, teils zu hoch oder zu niedrig 
gesetzt seien, einige gar nicht, andere doppelt benannt seien, und 
daß sie darüber Berichte und Besserungsvorschläge von den Zöllnern 
einforderte. Dabei wollte sie auch wissen, ob vornehmlich bei der 
Wasserrolle einige Stücke im Verhältnis zu den lüneburgischen und 
mecklenburgischen Zöllen zu hoch gesetzt seien, und wie solches am 
füglichsten zu redressieren, und das Kommerzium in Flor zu bringen 
und zu erhalten sei.) Es findet sich ferner eine Beschwerde der 
kurmärkischen Ritterschaft von 1721, daß in den Zöllen hin und 
wieder mehr als bisher üblich gefordert, und einiges, was bisher 
frei gewesen, nun belegt werden solle, weshalb sich die Zöllner auf 
eine neue Zollrolle beriefen. Von einer solchen seien sie aber nicht 
unterrichtet, noch mit ihrer Notdurft gehört worden; sie baten daher, 
ihnen die neue Rolle und was sonst etwa des Zolls halber künftig 
noch geordnet werden möchte, zu kommunizieren, und es im übrigen 
bei den alten Freiheiten zu lassen.?) 
Sonst sind nur einige Akten über die Revision des Lenzer 
Elb-Lizents von 1719/20 erhalten.“) Hier hatte sich die Rolle 
von 1641 schon lange als unzureichend und unzweckmäßig erwiesen, 
sehr viele Waren, die passierten, waren nicht aufgeführt, andere 
nur in solcher Weise, wie sie nicht verpackt wurden und verzollt 
werden konnten, so daß die Lizentverwalter für diese alle observanz— 
mäßige Sätze eingeführt hatten. Da dies aber die Kontrolle und 
Rechnungsabnahme außerordentlich erschwerte, so war schon 1702, 
1715 und 1717 eine Revision der Rolle angeordnet worden, aber, 
) Gedrucktes Patent, Berlin, 12. November 1718 (R. 19 n. 103 a). 
2) Vorstellung, Berlin 4. Dezember 1721. Ein Bericht der Amtskammer 
darüber vom 24. Februar 1722 wurde 6. März der Landschaft mitgeteilt. 
(R. 19 n. 103 4.). 
3) Gen.Dir. Kurmark Tit. 279, L. 1 und 2.
	        
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