Die kurmärkischen Zolltarife.
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1632, die Land- und Wasserzollrolle für Schwedt von 1634 und
die Neue Graben- und Schleusenrolle von 1694.
Da die Akten über die kurmärkischen Zollregulierungen vom
16.—518. Jahrh. fehlen, so sind wir auch über die wichtigen
Revisionen unter Friedrich Wilhelm J. aktenmäßig kaum unter—
richtet. Es findet sich nur, daß die kurmärkische Kammer 1718
eine Berichtigung der Land- und Wasserzollrollen für nötig hielt,
da einige Stücke teils etwas dunkel, teils zu hoch oder zu niedrig
gesetzt seien, einige gar nicht, andere doppelt benannt seien, und
daß sie darüber Berichte und Besserungsvorschläge von den Zöllnern
einforderte. Dabei wollte sie auch wissen, ob vornehmlich bei der
Wasserrolle einige Stücke im Verhältnis zu den lüneburgischen und
mecklenburgischen Zöllen zu hoch gesetzt seien, und wie solches am
füglichsten zu redressieren, und das Kommerzium in Flor zu bringen
und zu erhalten sei.) Es findet sich ferner eine Beschwerde der
kurmärkischen Ritterschaft von 1721, daß in den Zöllen hin und
wieder mehr als bisher üblich gefordert, und einiges, was bisher
frei gewesen, nun belegt werden solle, weshalb sich die Zöllner auf
eine neue Zollrolle beriefen. Von einer solchen seien sie aber nicht
unterrichtet, noch mit ihrer Notdurft gehört worden; sie baten daher,
ihnen die neue Rolle und was sonst etwa des Zolls halber künftig
noch geordnet werden möchte, zu kommunizieren, und es im übrigen
bei den alten Freiheiten zu lassen.?)
Sonst sind nur einige Akten über die Revision des Lenzer
Elb-Lizents von 1719/20 erhalten.“) Hier hatte sich die Rolle
von 1641 schon lange als unzureichend und unzweckmäßig erwiesen,
sehr viele Waren, die passierten, waren nicht aufgeführt, andere
nur in solcher Weise, wie sie nicht verpackt wurden und verzollt
werden konnten, so daß die Lizentverwalter für diese alle observanz—
mäßige Sätze eingeführt hatten. Da dies aber die Kontrolle und
Rechnungsabnahme außerordentlich erschwerte, so war schon 1702,
1715 und 1717 eine Revision der Rolle angeordnet worden, aber,
) Gedrucktes Patent, Berlin, 12. November 1718 (R. 19 n. 103 a).
2) Vorstellung, Berlin 4. Dezember 1721. Ein Bericht der Amtskammer
darüber vom 24. Februar 1722 wurde 6. März der Landschaft mitgeteilt.
(R. 19 n. 103 4.).
3) Gen.Dir. Kurmark Tit. 279, L. 1 und 2.