Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Verbote zu Gunsten der Zeug- und Leinenmanujfakturen. 323 
zeeinträchtigen konnte, und dann sogleich mit einem Verbot dazwischen⸗ 
uhr. So wollte er am 22. März 1723 alle gedruckten Flanelle, die 
gun statt der Kattune viel getragen wurden, innerhalb von drei 
Monaten abgeschafft haben und gab nur auf Vorstellung Krautts zu, 
zaß der im Lande gedruckte Flanell von dem Verbote nicht betroffen 
vurde.) Um den Absatz der Wollwaren zu heben, wurde auch durch 
rdift vom 6. Nov. 1731 den Dienstmägden und gemeinen Weibsleuten 
im ganzen Staate des Tragen von seidenen Röcken, Kamisolen und 
dätzen verboten. 
Gewiß haben solche in das Privatleben oft hart eingreifenden 
Verbote mit den daraus erfolgenden polizeilichen Schikanen viel Be— 
lästigiung und Erbitterung erregt. Aber der beabsichtigte Zweck wurde 
exreicht: die inländischen Manufakturen verlegten sich auf die Nach— 
ahmung der verbotenen bunten und gedruckten Stoffe und stellten bald 
leichte wollene und halbwollene Ersatzzeuge in solcher Menge und 
Büte her, daß sie auch viel ins Ausland abgesetzt wurden.?) 
Vor allem wurde durch das Verbot der ausländischen Kattune 
die Leinwandmanufaktur in den mittleren Provinzen mächtig belebt; 
ie trat jetzt erst aus ihrer dort recht kümmerlichen Stellung mehr 
servor und gewann Beachtung. Das läßt sich aus dem geänderten 
Verhalten gegen die ländliche Leinweberei erkennen. Während noch 
am 5. Aug. 1721 die nicht altsässigen Leinweber vom Lande in die 
Ztädte verwiesen wurden, wurde am 9. Okt. 1723 den von auswärts 
zuziehenden Webern erlaubt, sich auch auf dem Lande zu setzen, wurde 
729 und 1734 gar die Niederlassung von Spinnern und Webern 
zuf dem Lande durch Versprechungen begünstigt.) Vorher war Lein⸗ 
weberei und Garnspinnerei von einiger Bedeutung nur im Südosten 
der Mark, in den der Neumark inkorporierten Kreisen Kottbus, Krossen 
und Sternberg, betrieben worden. Im äußersten Zipfel dieses Gebietes, 
in Bobersberg, hatte ein Sorauer Kaufmann eine Linnen-Manufaktur 
mngerichtet, d. h. er hatte den Verlag der dortigen Meister übernommen 
und ließ die von ihnen gelieferten Rohleinen in Sorau zubereiten. 
Uls ihm aber die bisherige Zollfreiheit für diese Fabrikate entzogen 
) Gen.-Dir. Kurmark, Tit. 115 1, Nr. 8. 
) König, Berlin IV, 2, S. 190f. 
) Bgl. Mul. V. II. X, Nr. 76, 79 und A. B. Beh.-Org. IV, 1, S. 268. 
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