Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
zollrolle zur Begutachtung geschickt,) und zwar sollte es dabei haupt⸗ 
sächlich dahin sehen, wie 1. die Einfuhr der fremden rohen Waren und 
2. die Ausfuhr der im Lande fabrizierten Waren facilitiert, 3. die 
Ausfuhr der inländischen rohen und 4. die Einfuhr der ausländischen 
fabrizierten Waren erschwert, dagegen 5. die auswärtige Handlung mit 
fremden und ausländischen Waren oder deren Durchgang nicht so be⸗ 
schwert werden möge. Das Kommissariat gutachtete über diese fünf 
Punkte: 
1. Es müßten, wenn nicht ganz frei, so doch mit leidlichem Zoll 
eingelassen werden: Rohprodukte und Materialien, die Manufakturiers 
und Handwerker unumgänglich gebrauchen, Konsumtibilien und was 
nach der Polizeiordnung nicht lucri oder commercii causa, sondern 
zur eigenen Haushaltung und zum Unterhalt der Armen eingebracht 
wird, nämlich Wolle, Pottasche, Ton, Färbewaren, Blech, Brenn- und 
Bauholz, Papier, grüne und schwarze Seife, Talg, Tran, Heringe, 
Fische, Butter, Käse u. a. Viktualien. 
2. Die im Lande fabrizierten wollenen und halbseidenen Stoffe, 
Strümpfe, Hüte, Handschuhe, ledernen, gläsernen, Kupfer-, Messing- 
Stahl⸗, Gold⸗, Silber- u. a. Waren sind laut Kgl. Edikt vom 8. Juli 
1713 beim Ausgang nur mit halbem Zoll zu belegen. 
3. Für Ausfuhr von Wolle, Hanf, Flachs, Talg, Wachs, Ton, 
Kupfer, Messing, Fellen, Tabaksblättern wäre der bisherige Zoll bis 
um die Hülfte zu erhöhen. 
4. Eine Zollerhöhung auf ausländische fabrizierte Waren, wobei 
es fast allein auf die im sächsischen Tarif enthaltenen Waren ankommt, 
ist nicht ratsam, weil nur zu Repressalien Gelegenheit gegeben wird, 
Sachsen die Ein- und Durchfuhr von hier ebenso hoch belegen würde, 
und die einheimischen Fabrikanten darunter sehr leiden würden. 
Zum fünften sprach sich das Kommissariat sehr abfällig über die 
dem Durchgangshandel so nachteiligen Mängel des Straßen⸗- und 
Zollwesens aus, was nicht hierher gehört. Im übrigen hatte dieses 
Gutachten keine Folgen, die Tarifregulierung kam überhaupt nicht zu— 
stande; der Prinzipienstreit über Zoll und Handelspolitik wurde nicht 
hier, sondern an anderer Stelle weitergefochten. 
1) Restript vom 27. September 1721 (nicht vorhanden) und Bericht vom 
10. Dezember 1721 (Magdeburg, R. A.9, Nr. 87 II).
	        
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