Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

344 
Driiter Teil. 
tarif von 1726 die Sätze auf inländische Manufakturwaren und auf 
Materialien für die Manufakturwaren ermäßigt worden sind, ist schon 
oben) berührt und in der Beilage 4 vollständig dargestellt. Es ist 
hier nur noch über die eingehenden Verhandlungen bei Abfassung des 
preußischen Lizenttarifs von 1724 einiges zu sagen. Hier wie in den 
anderen Tarifverhandlungen drang das General-Direktorium auf mäßige 
Zollsätze und auf Begünstigung der einheimischen Manufakturen, während 
die Provinzialbehörden dem Hineintragen des Manufakturschutzes in 
die Zolltarife widerstrebten und wenigstens erreichten, daß er nicht ganz 
nach den Berliner Absichten eingeführt wurde. Die preußische Kammer 
und das Lizentdirektorium in Königsberg stellten wie auch sonst die 
Sorge um einen ungehinderten Handel höher als die um den Debit 
der inländischen Manufakturen. Sie hielten es für eine ausreichende 
Begünstigung, wenn sie in ihrem Tarifentwurf?) für fremde Manu— 
fakturwaren ungefähr 40,,, für solche saus Königlichen Landen 8300 
auch etwas weniger ansetzten, für dergleichen Tuche 10/0, weil deren 
Debit wegen teueren Preises bisher etwas schwer gewesen sei. Das 
genüge um so mehr, da alle diese Waren über Danzig und das Haff 
einkämen, und der Stromzoll nur !/, des Seezolls ausmache. Aber 
in Berlin wollte man sowohl die inländischen Manufakturen stärker 
begünstigt haben als auch verhindern, daß dieser ganze Warenhandel 
über Danzig gehe, und den Danziger Kaufleuten der Gewinn des 
Zwischenhandels zufließe. Daher setzte man den Strom⸗ und Land⸗ 
zoll mit dem Seezoll gleich, und zwar für die in Königlichen Landen 
fabrizierten wollenen Waren auf 1, durch Reskript vom 20. Oktober 
1724 sogar auf 150/09), für fremde auf 40/,, beides einschließlich 
) Bgl. S. 39 ff., 70, 74. 
) Vgl. oben S. 50 f. 
9) Im einzelnen waren die inländischen Manufakturwaren doch recht ver— 
schieden angesetzt: Tücher u. dgl. Wollwaren, Satine, wollen Kamelott und 
Crepon, Hüte, auch Parchent, inländisches und Ravensberger, auch ermländisches 
Segeltuch zu 24,00, Kirsey *N16, Flanell e/nn, b/, Fries 55,, Berliner Boy und 
Etamines 5, und ?/, „ Kalamanken, halbseiden Crepon, pommersche Rasche b 
Sayettes /,, pommersche Boy ẽ/.; wesentlich höher: Concenten Ir/,, Triep 2, Biele— 
felder Leinwand 30/,; ebenso Berliner seidene Mützen, Gold- und Silber⸗Chame⸗ 
rierung etwa */, der fremden, ja Berliner Haartuch 3, französisches und Danziger 
20/0. Nicht nach Prozenten angesetzt: Berliner Kanefas ein Stück 4 (chlesischer 
18, 12 und 9 Gr.; Gaze 8, Droguetten 6 Gr., J. Dizd. lederne Handschuhe und 
wollene Mützen 2 Gr. (fremde alle 40/,).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.