Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

354 
Dritter Teil. 
wird bestätigt, daß der polnische Handel sich durch die geringen Ab— 
gaben und die Freiheit von Visitationen und Plackereien nach Frank— 
furt habe ziehen lassen, und daß Frankfurt anfange, dem schlesischen 
nogotio ein unheilbarer Krebs zu werden. Die Berliner Regierung 
war zudem eifrig bemüht, den Frankfurter Messen ihren guten Ruf 
zu wahren. Als 1736 einige Armenier, die schon seit 165 Jahren 
diese Messen besuchten, über den Verwalter des neumäörkischen Zolls 
vor Frankfurt klagten, daß er zuviel erhebe, wurde dieser nach fis— 
kalischer Untersuchung bestraft, und aus Anlaß dieses Falls durch 
zffentlichen Anschlagi) das Verbot aller Plackereien und Akzidentien 
erneuert; es wurde auch eingeschärft, daß alle von und nach der 
Messe gehenden Waren als Durchgangsgüter zu behandeln und nur 
nach Pferdelasten, nicht nach Stück- oder Wertsätzen zu verzollen seien. 
Vergebens bat die neumärkische Kammer?) es bei der vorigen Ver— 
zollung nach Wert- und Einzelsätzen zu belassen, da die Einnahmen 
bei der Reminiscere-Messe gegen das Vorjahr von 4261/, auf 
2661/, Thr. gefallen seien infolge jener Vergünstigung. 
Dem Drängen der Breslauer wurde endlich im schlesischen Zoll— 
mandat von 1739 nachgegeben, indem den Russen und Polen einer⸗ 
seits zollfreie Ein- und Ausfuhr zugesichert und ihnen anderseits verwehrt 
wurde, mehr als 1/, poder , ihres Erlbses für verkaufte Waren in 
bar auszuführen. Es war aber schon zu spät; in Frankfurt meinte 
man zuversichtlichs), jene Zollfreiheit wiege den Vorteil nicht auf, daß 
die Ostländer auf den Messen viel mehr und besser assortierte Waren 
und wohlfeilere Preise als in Breslau anträfen und daß sie von 
Holländern, Leipzigern und anderen Fremden direkt, dort aber nur aus 
der anderen Hand kaufen könnten. Bedenklicher fand man, daß in 
den letzten Messen die Einfuhr der östlichen Rohprodukte wegen einer 
Seuche in Ungarn teils ganz verwehrt teils erschwert worden war, 
während die Konkurrenzstädte Breslau und Danzig darin weriger 
bedenklich gewesen waren. Daher schlug der Fraͤnkfurter Syndikus 
) Patent, Berlin 80. Januar 1737 (Myl.). 
) 20. Mai 1737 (Reg.A. Frankfurt IX, Nr. 16). 
V Verhandlung zu Frantfurt 24. Dezember 17809, auf Reskript vom 28. Po— 
vember, ob und wieweit das Kaiserliche Zollmandat den nach dortigen Larden 
trafiquierenden Untertanen verfänglich und schädlich sei, und was allensalls für 
Gegenvorkehrungen zu machen seien. (Stadt-A. Frankfurt III, 162, 10.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.