Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

388 
Dritter Teil. 
Spinner und Weber lediglich im Verlag zu beschäftigen und nur Bleiche 
und Appretur selbst zu besorgen. Die Fabrik wurde im Herbst 1727 
aufgegeben,) und da sich niemand fand, der ihren Betrieb wenigstens 
in beschränktem Maße fortsetzte, so blieben die wertvollen Anlagen, 
Gebäude und Gerätschaften ungenutzt, die Geldgeber konnten nur einen 
Teil ihrer Darlehen retten, und die Kämmerei hatte, die Zinsen un— 
gerechnet, einen Verlust von 12576 Rtl.?) 
Mit der großen Tuchmanufaktur nahm es auch keineswegs den 
erwünschten Fortgang. Die Unternehmer hatten schon bei Übernahme 
der Militärlieferungen zu des Königs großem Erstaunen einen höheren 
Preis verlangt, als in der Mark gezahlt wurde, obwohl nach seiner 
Meinung in Ostpreußen alles wohlfeiler war; als sie genötigt wurden, 
zu den gleichen Bedingungen zu liefern, fielen ihre Tuche und Boyhen 
nicht gut aus. Die meisten Regimenter gingen daher 1726 wieder 
oon ihr ab und bezogen aus dem Lagerhaus oder von den Gewerken 
in den preußischen Städten. Die Fabrik aber ist ziemlich gleichzeitig 
mit der Leinwandmanufaktur eingegangen, 1728 bestand sie jedenfalls 
nicht mehr. Das hatte für die junge preußische Manufaktur natürlich 
üble Folgen, viele Tuchmacher verloren damit ihre Verleger und gerieten 
in Not, vor allem eine Anzahl von Tuchmachern, die eigens für jene 
Manufaktur aus dem Dillenburgischen nach Königsberg, und zwar auf 
Kosten und mit Vorschüssen des Königs, gezogen worden waren.9) 
Zwar konnte am 14. Oktober 1727 dem Tuchmachergewerk in der 
neuen Stadt Darkehmen die Montierung für ein Kavallerieregiment 
übertragen werden, und bald wurden auch die anderen in Preußen 
tehenden Regimenter angewiesen, keine anderen als dort im Lande 
fabrizierte Tuche und Boyen zu nehmen und sich wegen der neuen 
Kontrakte mit der preußischen Kammer ins Vernehmen zu setzen.) 
Aber dies ist wohl auf Schwierigkeiten gestoßen, denn erst im folgenden 
1) Reskript an die preußische Kammer vom 265. April und 26. Sepiember 
1727 (Gen.⸗Dir. Ostpr. 86, 2, 1 u. II). 
) Akten 1728 -40 (Ebda. Vol. III u. IV). 
2) Durch Reskripte vom 30. November 1730 und 28. November 1731 (Gen- 
Dir. Osipreußen 154 Nr. 149) mußten ihnen die Vorschüsse (2000 Tlr.) noch welter 
zinslos gestundet und auch die Hausmiete auf eine Reihe von Jahren geschenlt 
werden. 
1) Ordres vom 11. November 1727 (Gen.-Dir. Ostpreußen 154, 14).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.