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Dritter Teil.
Spinner und Weber lediglich im Verlag zu beschäftigen und nur Bleiche
und Appretur selbst zu besorgen. Die Fabrik wurde im Herbst 1727
aufgegeben,) und da sich niemand fand, der ihren Betrieb wenigstens
in beschränktem Maße fortsetzte, so blieben die wertvollen Anlagen,
Gebäude und Gerätschaften ungenutzt, die Geldgeber konnten nur einen
Teil ihrer Darlehen retten, und die Kämmerei hatte, die Zinsen un—
gerechnet, einen Verlust von 12576 Rtl.?)
Mit der großen Tuchmanufaktur nahm es auch keineswegs den
erwünschten Fortgang. Die Unternehmer hatten schon bei Übernahme
der Militärlieferungen zu des Königs großem Erstaunen einen höheren
Preis verlangt, als in der Mark gezahlt wurde, obwohl nach seiner
Meinung in Ostpreußen alles wohlfeiler war; als sie genötigt wurden,
zu den gleichen Bedingungen zu liefern, fielen ihre Tuche und Boyhen
nicht gut aus. Die meisten Regimenter gingen daher 1726 wieder
oon ihr ab und bezogen aus dem Lagerhaus oder von den Gewerken
in den preußischen Städten. Die Fabrik aber ist ziemlich gleichzeitig
mit der Leinwandmanufaktur eingegangen, 1728 bestand sie jedenfalls
nicht mehr. Das hatte für die junge preußische Manufaktur natürlich
üble Folgen, viele Tuchmacher verloren damit ihre Verleger und gerieten
in Not, vor allem eine Anzahl von Tuchmachern, die eigens für jene
Manufaktur aus dem Dillenburgischen nach Königsberg, und zwar auf
Kosten und mit Vorschüssen des Königs, gezogen worden waren.9)
Zwar konnte am 14. Oktober 1727 dem Tuchmachergewerk in der
neuen Stadt Darkehmen die Montierung für ein Kavallerieregiment
übertragen werden, und bald wurden auch die anderen in Preußen
tehenden Regimenter angewiesen, keine anderen als dort im Lande
fabrizierte Tuche und Boyen zu nehmen und sich wegen der neuen
Kontrakte mit der preußischen Kammer ins Vernehmen zu setzen.)
Aber dies ist wohl auf Schwierigkeiten gestoßen, denn erst im folgenden
1) Reskript an die preußische Kammer vom 265. April und 26. Sepiember
1727 (Gen.⸗Dir. Ostpr. 86, 2, 1 u. II).
) Akten 1728 -40 (Ebda. Vol. III u. IV).
2) Durch Reskripte vom 30. November 1730 und 28. November 1731 (Gen-
Dir. Osipreußen 154 Nr. 149) mußten ihnen die Vorschüsse (2000 Tlr.) noch welter
zinslos gestundet und auch die Hausmiete auf eine Reihe von Jahren geschenlt
werden.
1) Ordres vom 11. November 1727 (Gen.-Dir. Ostpreußen 154, 14).