Schlechter Fortgang der ostpreußischen Manufakturen. 389
Jahre hat sich Lesgewang auf Befehl des Königs mit den Königs—
berger Kaufleuten ins Vernehmen gesetzt, ob einige die Lieferung von
wollenen und leinenen Montierungsstücken übernehmen wollten, aber
es hat sich niemand dazu verstanden.)
Die Königsberger aber beklagten sich,) daß Manufakturen unter
ungünstigen Bedingungen etabliert und aufs höchste getrieben und dann
fallen gelassen würden, nachdem zu ihren Gunsten das Kommerzium
gestört und die auswärtigen Waren durch erhöhten Zoll vertrieben worden
seien. Von allen beständen nur noch die Lederfabriken dem Scheine nach,
doch seien es für das Land zu viele, und werde es mit ihnen ver—
mutlich ebenso ein Ende nehmen, nachdem die fremden Lederwaren und
mit ihnen viele andere Waren, wie Wachs, von der Siadt abgewiesen
worden seien. Es hielt sich auch eine Fabrik von halbseidenen Zeugen,
die ein gewisser Adler aus Dessau 1724 angelegt hatte, obwohl er
nach seiner Angabe der versprochenen Wohltaten — freier Transport,
freie Hausmiete auf 4 Jahre, Freiheit von bürgerlichen Lasten — nicht
genossen hatte. Immerhin mußte auch dieser, da der Debit seit etwa
1730 zurückging, und die Königsberger Krämer ihm die Waren nicht
abnahmen, von 8 Stühlen 3 eingehen lassen.)
Zugunsten der Leinwandfabrik und auch der Königsberger Ziechner
war 1724 der Lizent auf Königsberger und litauisch Garn von 41,, auf
11 bezw. 100/, erhöht worden. Das konnte nun wieder rückgängig
gemacht werden,) da die Memeler Kaufleute über den völligen Abfall
des vordem starken Garnhandels klagten und die Kammer auch dazu
drängte. Zwar hatte der König zunächst versuchen lassen,9) ob nicht ein
Unternehmer in einer litauischen Landstadt eine Leinenfabrik anrichten
wolle, gegen einige 1000 Rtl. Vorschuß und Anweisung der dortigen
Regimenterlieferungen, damit das Garn im Lande verarbeitet werden
könne, aber das erwies sich als aussichtslos.
) Konferenz vom 9. Juli 1728 (Ebda. Tit. 22, Nr. 16 J. Val. A. B. Beh-
Org. IV, 2, S. 328, 359, 361).
) Vorstellung vom Juli 1728 (Gen.⸗Dir. Ostpreußen Tit. 22, Nr. 16 )).
9) Bericht der Kammer 18. Januar 1732 (Ebda. Tit. 154, Nr. 14). 1735
wurde ihm eine Mietsentschädigung bewilligt. Das Gen.-Dir. hatte ihm schon
21. August 1729 für seinen Seidenbedarf statt der Konsumtionsatzise die Handlungs-
atzise von nicht ganz 1/, ꝰ/0 zugestanden (A. B., Seidenindustrie J, 26).
9) Reskript 12. Roveniber 1780 (Gen.⸗Dir. Ostpreußen 86, 6)).
s5) Auf Kammerbericht vom 26. Oklober 1728 (Ebda.).