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Erster Teil.
von Krossen bis Havelberg 1694 eingerichtet worden.) Aber die
Handelsleute fuhren fort, die Behältnisse größer zu machen; und
wenn man früher versucht hatte, durch Besprechungen mit den
Hamburger und Breslauer Kaufleuten bestimmte Maße zu verein—
baren, so wäre das jetzt erfolglos gewesen, da viele Fässer aus
Holland und England kamen. Offenbar hat es Mißhelligkeiten
gegeben, wenn die Zollverwalter nachmaßen und für die gefundenen
Übermaße einen entsprechend höheren Satz wie nach der Rolle
forderten. Da nun auch auf der letzten Elbzollkonferenz von 1711
die von Preußen vorgeschlagene reformierte Wasserzollrolle nicht
angenommen wurde, so entschloß man sich bei Beginn der neuen
Regierung, für die Havel-Spreezölle eine neue Rolle mit Zu—
ziehung der Berliner Kaufleute und Spediteure aufzustellen, in
der für die vergrößerten Behältnisse höhere Sätze vorgeschrieben
wurden.) Doch wurden die Zollverwalter nun angewiesen, nicht
um einiger Zoll willen nachzumessen und nachzufordern.?)
Daß nicht auch die gleichzeitigen Rollen für den Neuen Graben
und Krossen in demselben Sinne reformiert wurden, läßt sich daraus
erklären, daß diese ohnehin schon teilweis beträchtlich höhere Sätze
hatten, aber auch daraus, daß diese Rollen nur für je eine Zoll—⸗
stelle gültig waren, die Havel-Spreerolle aber für 13 Zoll- und
Schleusenzoll⸗Hebestellen. Übrigens wurde die Krossener Rolle
von 1694 schon 1724 durch die neue neumärkische ersetzt.
Es sind dadurch die 1694 erheblich herabgesetzten Faß- und
Packensätze von Kram-, Gewürz- und Spezereiwaren, Tuchen u. dgl.
wieder erhöht, einige wie Indigo, Brasilholz, Röte, Schmack, Tabak—
pfeifen, Pelzerei, Buckeroll, wieder auf den Stand von 1632, Reis,
Lorbeeren, Kümmel, Wacholderbeeren, Johannisbrot, Galläpfel,
Fischbein sogar noch höher gesetzt worden.) Auch für Kupfer.
i) Vgl. Beilage 3.
2) Revidierte Zollrolle vom 7. August 1713 (Myl. IV, J, S. 275).
8) Doch klagte die Berliner Materialistengilde 20. Juni 1732, der dortige
Zollinspektor nehme trotzdem von den holländischen Fässern, die in Lenzen
gemessen und über die Maße befunden worden waren, 4 Gr. mehr als bräuchlich
sei. (Frankfurt, Reg.⸗A. 20, Nr. 27.)
9) Im ganzen sind 1694/1713 120 Waren gegen 1632 ermäßigt, besonders
stark: Baumwolle Packen von 10 auf 2, Bücklinge von 102,, auf 21/,, Schlack-
laken von 3 auf 15 Gr., Elendshäute Decher von 16 auf l, gegerbt 2 (1713