Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
von Krossen bis Havelberg 1694 eingerichtet worden.) Aber die 
Handelsleute fuhren fort, die Behältnisse größer zu machen; und 
wenn man früher versucht hatte, durch Besprechungen mit den 
Hamburger und Breslauer Kaufleuten bestimmte Maße zu verein— 
baren, so wäre das jetzt erfolglos gewesen, da viele Fässer aus 
Holland und England kamen. Offenbar hat es Mißhelligkeiten 
gegeben, wenn die Zollverwalter nachmaßen und für die gefundenen 
Übermaße einen entsprechend höheren Satz wie nach der Rolle 
forderten. Da nun auch auf der letzten Elbzollkonferenz von 1711 
die von Preußen vorgeschlagene reformierte Wasserzollrolle nicht 
angenommen wurde, so entschloß man sich bei Beginn der neuen 
Regierung, für die Havel-Spreezölle eine neue Rolle mit Zu— 
ziehung der Berliner Kaufleute und Spediteure aufzustellen, in 
der für die vergrößerten Behältnisse höhere Sätze vorgeschrieben 
wurden.) Doch wurden die Zollverwalter nun angewiesen, nicht 
um einiger Zoll willen nachzumessen und nachzufordern.?) 
Daß nicht auch die gleichzeitigen Rollen für den Neuen Graben 
und Krossen in demselben Sinne reformiert wurden, läßt sich daraus 
erklären, daß diese ohnehin schon teilweis beträchtlich höhere Sätze 
hatten, aber auch daraus, daß diese Rollen nur für je eine Zoll—⸗ 
stelle gültig waren, die Havel-Spreerolle aber für 13 Zoll- und 
Schleusenzoll⸗Hebestellen. Übrigens wurde die Krossener Rolle 
von 1694 schon 1724 durch die neue neumärkische ersetzt. 
Es sind dadurch die 1694 erheblich herabgesetzten Faß- und 
Packensätze von Kram-, Gewürz- und Spezereiwaren, Tuchen u. dgl. 
wieder erhöht, einige wie Indigo, Brasilholz, Röte, Schmack, Tabak— 
pfeifen, Pelzerei, Buckeroll, wieder auf den Stand von 1632, Reis, 
Lorbeeren, Kümmel, Wacholderbeeren, Johannisbrot, Galläpfel, 
Fischbein sogar noch höher gesetzt worden.) Auch für Kupfer. 
i) Vgl. Beilage 3. 
2) Revidierte Zollrolle vom 7. August 1713 (Myl. IV, J, S. 275). 
8) Doch klagte die Berliner Materialistengilde 20. Juni 1732, der dortige 
Zollinspektor nehme trotzdem von den holländischen Fässern, die in Lenzen 
gemessen und über die Maße befunden worden waren, 4 Gr. mehr als bräuchlich 
sei. (Frankfurt, Reg.⸗A. 20, Nr. 27.) 
9) Im ganzen sind 1694/1713 120 Waren gegen 1632 ermäßigt, besonders 
stark: Baumwolle Packen von 10 auf 2, Bücklinge von 102,, auf 21/,, Schlack- 
laken von 3 auf 15 Gr., Elendshäute Decher von 16 auf l, gegerbt 2 (1713
	        
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