Absatz inländischer Manufalturen nach Königsberg. 391
lene Waren über See zu versenden, aber in Danzig konnte nichts ab⸗
gesetzt werden, obwohl man mit Verlust anbot, und auch in Petersburg
ind Stockholm blieb zunächst jeder Erfolg aus.)
Wirklichen Absatz hatten bislang schon die Strümpfe von Berlin,
Magdeburg und Treptow nach Danzig und Königsberg gehabt, da sie
wohlfeiler waren als englische und Hamburger; doch wurden auch
in Königsberg schon gute Strümpfe gemacht. Da aber die Treptower
iher die Konkurrenz der schottischen, englischen und Hamburger Strümpfe
klagten, so wurde, obwohl es die preußische Kammer für unnötig hielt,
auf jedes im Lande debitierte Paar fremder Strümpfe ein Impost von
b„ggr. außer der Akzise gelegt, der aber bei Ausfuhr vergütet wurde.?)
Auch aus dem Magdeburgischen waren verschiedene Manu—
fakturisten bereit, entweder direkt an ostpreußische Kaufleute nach
Proben zu liefern oder mittelbar durch Kommissionäre.?)
Sehr geschickt traten die Königsberger Kaufleute der Bedrohung
ihres Niederlagsrechts durch den Lagerhaushandel entgegen und
zeigten sich zugleich dem Könige willfährig, indem sie insgesamt den
ganzen dortigen Lagerhausbestand gegen Barzahlung übernahmen. Sie
erboten sich zugleich zu weiteren Bestellungen und ließen sich Muster—
karten von allen Tuchen und Zeugen des Lagerhauses kommen. Dadurch
erwirkten sie, obwohl es der König anfänglich abschlug, daß ihnen
und allen preußischen Kaufleuten ihre vorrätigen Waren durch Akzise—
stempel als inländische bezeichnet und so auch für den innern Gebrauch
autorisiert wurden.) Damit aber allem Unterschleif für künftig vor—
gebeugt werde, sollten alle in preußische Städte eingebrachten aus—
ländischen feinen Tuche mit 2, schlechtere mit 1, wollene Zeuge mit
) Desgl. vom 22. Oktober 1728 auf Anfrage vom 24. September, wie es
komme, daß so wenig wollene Waren von Stettin seewärts ausgeschifft würden
(Stettin K. A., Verbotene Waren 2).
2) Reskript an die preußische Kammer 30. April 1723 (Gen.⸗Dir. Ostpreußen
154, Nr. 6). Die kurmärkische Kammer und Hille waren 17. April beauftragt
worden, Strumpfstricker aus Bautzen, Delitzsch und Jüterbog herbeizuziehen, da
diese noch bessere Waren verfertigten, und es namentlich an inländischen Kinder—
strümpfen noch fehle.
) Bericht der magdeburgischen Kammer vom 6. Febr. 1723 (Gen.-Dir. Ostpr.
154, Nr. 1). Die Berichte der beiden märklischen Kammern sind nicht erhalten.
9) 7. Dezember 1722 und 22. April 1723.