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Dritter Teil.
November 1722 hatte er in Magdeburg ein Warenlager angelegt, in
Berlin waren zwei Kaufleute zu diesem Geschäft bereit, auch mit
Königsberg trat Velhagen in Verbindung. Es wurde nun das für
diesen Fall längst in Aussicht gestellte Verbot des Hausierens mit
Ravensberger Leinwand außerhalb der Jahrmärkte für alle Königlichen
Lande erlassen, vermutlich gegen Ende des Jahres 1723. Aber es
muß nach einiger Zeit aufgehoben worden sein, da noch nicht ausreichende
Leinwandlager errichtet waren, und noch 1737 und 1038 wurden die
altmärkischen, Magdeburger und Halleschen Kaufleute mit ihren Klagen
über die Hausierer abschlägig beschieden, da sie noch nicht zureichende
Vorräte von Ravensberger Leinwand angeschafft hätten. Dabei hätten
ihnen die Behörden selbst nur zu gern willfahrt, weil die Unterschleife
mit unverakzisten und verbotenen Waren beim Hausieren nicht aus—
zurotten waren.
Nur für Ostpreußen ist das Verbot allgemein erneuert worden,
als der Königsberger Kaufmann Cabrit einen von Bielefeld bezogenen
ansehnlichen Posten Leinwand nicht verkaufen konnte, weil mit den
Hausierern nicht Preis zu halten war. Allerdings wurde bald hinzu⸗
gefügt, daß in den Städten, wo in einer bestimmten Frist keine Leinenlager
angerichtet seien, das Hausieren außerhalb der Jahrmärkte wieder
freigegeben werden solle.?)
Aber es fehlte den Kaufleuten an gutem Willen wie auch an
geschäftlicher Gewandtheit, und obwohl der König durch die Kammern
zu Minden und Königsberg selbst die Sache in die Hand nehmen, die
Namen sicherer Kaufleute in Bielefeld und Königsberg, Angaben über
Sortiments und Preise mitteilen ließ und so die Korrespondenz in
Fluß bringen wollte,) stand es noch nach Jahren so, daß die Königsberger
hauptsächlich schlesische Leinwand verhandelten und von Bielefelder nur
geringe Quantitäten hatten, die sie zudem viel teurer als die Hausierer
Jerkauften.y Sie klagten. daß sie ihre Waren nicht los würden, weil
1) Reskript an Mindener Kammer 15. September 1724 (Gen.Dir. Minden⸗
Ravensberg 89, 171). Vgl. Mylius V, VI, VII, Nr. 17.
2) Gedr. Patent des Gen.⸗Dir. vom 9. August, Reskr. an die preußische
Kammer vom 30. September 1725 (bg. 20 a; Kbg. Kaufm. L 17 )).
5) Reskripte an die Kammern vom 26. September und 8. Dezember 1726.
1) 15. Juli 1728 waren bei 10 Kaufleuten 248 Stück Bielefelder Leinwand
auf Lager, 12. August 1731 327 Stück Bielefelder und Ravensberger Leinwand