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Dritter Teil.
Aber noch 1739 wurde angezeigt, daß selbst ein Mindener Regiment
Prinz Dietrich) einige Leinwand aus Lippe und Paderborn bezog.
daß die Weselschen Regimenter schlesische Leinen gebrauchten, daß die
klevischen Militärlieferanten von den Bielefelder Händlern noch keine
Leinwand bezogen hatten. Das wurde zwar nochmals verboten) und
den Lieferanten bei schwerer Strafe eingeschärft, keine ausländischen
Linnen an die Regimenter zu liefern,? aber den Ravensberger Kauf—
leuten die Lieferung für Truppen in anderen Provinzen zu geben, fand
man nicht wohl möglich,s) obwohl die neue Potsdamer Leinenfabrik
biele Regimenter zugeteilt erhalten hatte und dazu sogar schlesische
Leinwand verwendete. Auch wollte man nicht den Gebrauch fremden
Leinens jenseits der Weser verbieten, sondern hielt eine Höherimpostierung
schlesischer Leinwand mit 8 und 4 statt 2 und 1Pf. die Elle für
ausreichend, selbst für die in den inneren Provinzen verbotene gestreifte
und gedruckte Leinwand. Dagegen wurde die Bitte der Bielefelder,
ihre Leinewand einheitlich auf 1 Pf. die Elle zu setzen, abgeschlagen.9
Berichte von 1718/29 und 1736 über die Abnahme des Ravensberger
Leinenhandels hatten keine Beachtung gefunden, nur wurde der Kammer
28. August 1736 nähere Untersuchung aufgetragen. Als Hauptursache
des Verfalls wurden auch für dieses Gewerbe die scharfen gewaltsamen
Werbungen angegeben, die dem Lande zu viel Arbeitskräfte entzogen.
Auf verschiedene Klagen aus dem Ravensbergschen über die Aus—
fuhr des rohen Garns, war von Berlin aus selbst angeregt worden,
ob darauf nicht ein Impost gelegt werden könne. Dies widerriet zwar
die Kammer, da es sonderlich im Mindenschen noch an genugsamen
Webern fehlte, schlug aber vor, die Ausfuhr des Garns für Löwentlinnen
zu verbieten, da solches noch eingeführt werden müsse. Doch wollte man
in Berlin eine so importante Sache nicht übereilt, sondern erst reiflich
uiberlegt wissen, ob nicht daraus ein Präjudiz für das Land und die
gemacht werden. — Dies geschah in Bielefeld schon längst, wie ein Bericht von
Juli 1718 zeigt.
) 7. Jult und 31. August 1739. Scharfe Befehle, alle Montlerungsstüce,
besonders die Leinwand für alle Regimenter nur im Inlande zu kaufen, 19. Februar
1744 und 29. Februar 1748 (Gen.⸗Dir. Mind.Rav. 92, 5.
2) 3. November 1739.
*) 21. Juli 1739.
) Restripte vom 21. Jull, 11., 19. August, 28. November 1789 Münsier)