Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Unvollkommene Technik der Tarife. 
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artige Behandlung folgender Waren in den Wasser- und den 
Landzöllen.!) 
Aal 1 Tonne. .. 
vachs gesalzen 1 Tonne 
Zucker 1 Tonne. 
Reis 1 Tonne. 
Fischbein 1 Tonne 
Röte 1 Tonne. 
Bleiweiß 1 Ztr.. 
Flachs 1 8tr... 
Hanf 1 Ztr.. .. 
Federn gerissen 1 Ztr. 
Eisen schwed. 1 Ztr. 
„nanderes 1 Ztr. 
Fett 1 Tonne 
Wasserzoll 
1632 1694 
16 32 
16 12 
24 9 
24 12 
12 12 
12 6, 1713 8 
2 
4 
12 
24 
16 
8 
23 
Landzoll 
1632 1712 
16 12, 1721 24 
16 24 
21 66) 
12 02),1721 18 
12 66) 
12 608) 
4 12 12, 1721 36 
10 24 20 
, 1713 6 20 (20 
26 12 20 60 
8466) 12 (6042) 
8s, 26) 4 (6 
18 „12 12 (18) 
Die kurmärkischen Zollsätze sind nicht wie die der Seezollrollen 
auf dem Wertverhältnis aufgebaut. Ein Wertzoll ist zwar auch 
dort überall angegeben, nämlich 4 (nur im Lenzer Lizent 8) Pf. 
vom Taler des Warenwerts, d. i. lvon 72 oder etwas über 1/ß / 
Er hat aber nur subsidiäre Geltung, erstreckte sich zunächst nur auf 
die in den Zollrollen nicht angegebenen „ungewöhnlichen“ Waren, 
konnte also nicht wahlweise statt eines Spezialsatzes angewendet 
werden; er wurde dann noch auf eine Reihe von Waren ausgedehnt, 
so 1712 auf frische Fische, Haare, Lumpen und hölzern Zeug, 
1721 wie schon 1694 und 1713 auf allerlei geringfügige, besonders 
hölzerne, Gebrauchsgegenstände und Luxuswaren.“) 1721 ist auch 
1) Die nur auf den innerkurstädtischen Verkehr bezüglichen Sätze sind 
eingeklammert. Die Ziffern bedeuten auch hier Pfennige. 
2) Unterm 10. Januar 1803 wurden in einem gedruckten Anhang zur Land— 
zollrolle von 1721 die Wertzölle für eine Reihe von Objekten aufgehoben und in 
Stücksätze nach den mittleren Preisen verwandelt, da bei Ausmittelung des Werts 
nicht nach einerlei Grundsätzen, sondern öfters willkürlich verfahren und dadurch 
den Zollanten Anlaß zu Beschwerden gegeben worden sei. Es waren folgende: 
Butter in Stücken, gewöhnliche Käse, frisches Fleisch, Wildpret, Federvieh, Eier, 
Kartoffeln, grüne Bohnen und Schoten, Zichorienwurzeln, Blumenzwiebeln, Choko— 
lade, Mus, Vitriolöl, Bast, Federposen, Korken, Lumpen, Schwamm, Matratzen, 
inl. Musikinstrumente und Pferdegeschirre, Schiefertafeln, Wetzsteine und allerlei 
hölzerne Sachen. (Gen.Akz.⸗ und Zoll-Dep. Kurmark III, 21.)
	        
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