Unvollkommene Technik der Tarife.
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artige Behandlung folgender Waren in den Wasser- und den
Landzöllen.!)
Aal 1 Tonne. ..
vachs gesalzen 1 Tonne
Zucker 1 Tonne.
Reis 1 Tonne.
Fischbein 1 Tonne
Röte 1 Tonne.
Bleiweiß 1 Ztr..
Flachs 1 8tr...
Hanf 1 Ztr.. ..
Federn gerissen 1 Ztr.
Eisen schwed. 1 Ztr.
„nanderes 1 Ztr.
Fett 1 Tonne
Wasserzoll
1632 1694
16 32
16 12
24 9
24 12
12 12
12 6, 1713 8
2
4
12
24
16
8
23
Landzoll
1632 1712
16 12, 1721 24
16 24
21 66)
12 02),1721 18
12 66)
12 608)
4 12 12, 1721 36
10 24 20
, 1713 6 20 (20
26 12 20 60
8466) 12 (6042)
8s, 26) 4 (6
18 „12 12 (18)
Die kurmärkischen Zollsätze sind nicht wie die der Seezollrollen
auf dem Wertverhältnis aufgebaut. Ein Wertzoll ist zwar auch
dort überall angegeben, nämlich 4 (nur im Lenzer Lizent 8) Pf.
vom Taler des Warenwerts, d. i. lvon 72 oder etwas über 1/ß /
Er hat aber nur subsidiäre Geltung, erstreckte sich zunächst nur auf
die in den Zollrollen nicht angegebenen „ungewöhnlichen“ Waren,
konnte also nicht wahlweise statt eines Spezialsatzes angewendet
werden; er wurde dann noch auf eine Reihe von Waren ausgedehnt,
so 1712 auf frische Fische, Haare, Lumpen und hölzern Zeug,
1721 wie schon 1694 und 1713 auf allerlei geringfügige, besonders
hölzerne, Gebrauchsgegenstände und Luxuswaren.“) 1721 ist auch
1) Die nur auf den innerkurstädtischen Verkehr bezüglichen Sätze sind
eingeklammert. Die Ziffern bedeuten auch hier Pfennige.
2) Unterm 10. Januar 1803 wurden in einem gedruckten Anhang zur Land—
zollrolle von 1721 die Wertzölle für eine Reihe von Objekten aufgehoben und in
Stücksätze nach den mittleren Preisen verwandelt, da bei Ausmittelung des Werts
nicht nach einerlei Grundsätzen, sondern öfters willkürlich verfahren und dadurch
den Zollanten Anlaß zu Beschwerden gegeben worden sei. Es waren folgende:
Butter in Stücken, gewöhnliche Käse, frisches Fleisch, Wildpret, Federvieh, Eier,
Kartoffeln, grüne Bohnen und Schoten, Zichorienwurzeln, Blumenzwiebeln, Choko—
lade, Mus, Vitriolöl, Bast, Federposen, Korken, Lumpen, Schwamm, Matratzen,
inl. Musikinstrumente und Pferdegeschirre, Schiefertafeln, Wetzsteine und allerlei
hölzerne Sachen. (Gen.Akz.⸗ und Zoll-Dep. Kurmark III, 21.)