Zuckerfabrikation.
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war, der Impost auf fremden Zucker und Syrup in den mittleren
Provinzen durch Reskript vom 15. Aug. 1721 auf 250/5 gesteigert.
Die Stettiner Krämer erklärten sofort,) die Siederei sei gar nicht im—
stande, den Zucker in hinreichender Menge, noch weniger in der Güte
wie Hamburger zu liefern; die Behörden vermittelten dann einen Ver—
gleich zwischen den streitenden Parteien,“) worin die Fabrik sich ver—
hindlich machte, die Krämer mit gutem Zucker hinreichend zu versorgen
gegen bare Bezahlung nach Hamburger Preis. Aber die Klagen hörten
duch jetzt nicht auf. Die Fabrik mußte mit Nachdruck angewiesen
werden,,) den Zucker in Güte und Preis dem Hamburger gleich zu
liefern; aus den Provinzen kamen Beschwerden, daß man auf Bestellung
nichts erhalte, daß Mangel eintrete, alles wollte die hohe Akzise auf
fremden Zucker abgeschafft haben. Es wurde jedoch nur den Kaufleuten
der Grenzstadt Aschersleben, da Auswärtige den Stettiner Zucker nicht
kaufen wollten, erlaubt, an solche fremden Zucker gegen den alten
Impost „gleichwie die fremden Tücher“ zu verkaufen, doch nur in
ganzen Hüten und unter genauer Kontrolle, daß er wirklich ausgehe.
Da die Königsberger Kaufleute sich an den Stettiner Zucker fast gar
nicht kehrten, so wurde im Lizenttarif von 1724 fremder Zucker von
3 auf 5266/0 erhöht.
Naudy fallierte schon 1723, und der Geheime Rat Baron Vernezobre
übernahm das Unternehmen. In dem ihm erteilten neuen Privileg
wurde der Impost auf fremden raffinierten Zucker auf 400/0 gesteigert 9),
damit die gesamten mittleren Lande genötigt seien, den Zucker aus—
schließlich der Stettiner Siederei zu entnehmen; nur der zum aus—⸗
wärtigen Debit einkommende sollte mit dem Großhandelsimpost von
L/0 passiert werden. Aber auch jetzt wurde nachgewiesen, daß der
Zucker der Siederei nicht ihrer Verpflichtung gemäß in Preis und
Güte dem Hamburger gleich, sondern um 250/, teurer und 6—100/0
) Konferenz vom 16. September 1721 (Stadt Stettin IX, 3, 84).
) Allhchst. konfirm. 6. November 1721 (Stadt Stettin V, 1, 207).
) Restript an die pommersche Kammer 81. Mai 1723 (A. S. B. Ebda.).
de 7J Reskript an die halberstädter Kammer 1. Mai 1723 (Gen.-Dir. Kurmark
195 a. ).
) Reskripte an die magdeburgische und die halberstädter Kammer 9. u. 30. Juni
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