Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Tabakfabrikation. 
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uum Nachteil der Akzise sehr zurückgegangen war, die Akzise auf fremden 
Blätter⸗ und Brasiltabak auf 40,, für Konsum und Detailhandel, 10/5 
ür Engroshandel herabgesetzt.) In Brandenburg wurde die Atkzise 
hon Schnupftabak 1. November 1713 von ?/, auf 2 Gr., die von 
frendem Rauchtabak und Kanaster 1720/21 auf 3, von Brasiltabak 
auf 11,, Gr. das Pfund (S 120/0) erhöht; inländischer war mit 13/, Gr. 
der Zentner belegt ,S 60/0), inländischer Rolltabak in Pommern aber 
mit , Gr. das Pfund (IGo/h). 
Nachdem die Gebrüder Gomperts in Berlin eine Fabrik von allen 
igher gangbaren fremden Rauchtabaken eingerichtet und solche zu den 
higherigen Preisen und in gleicher Güte zu liefern sich verpflichtet hatten, 
wurde die Einfuhr von allem ausländischen Tabak zum inneren Handet 
und zur Konsumtion in Brandenburg, Magdeburg, Halberstadt, Minden 
und Ravensberg 1720 verboten. Fremder Rauchtabak zum Handel 
nach auswärts mußte in der ersten Zollstätte versiegelt werden; im 
ibrigen durfte er nur von den Gomperts gegen den oben genannten 
Impost eingeführt und nur in ihrem Einschlagpapier vertrieben werden. 
Aller Vertrieb des inländischen Tabaks blieb frei.) Dieses Monopel 
erregte großen Verdruß, und da es nicht nur im Handel, sondern auch 
m den Zoll- und Akziseeinnahmen schädlich empfunden wurde, wurde 
ie Einfuhr des fremden Tabaks zum Privatgebrauch und zum Handel 
hon 1723 wieder freigegeben, allerdings gegen erhöhten Impost.) 
fremde Tabake waren im allgemeinen auf 4, 1739 auf 5 Gr. das 
Pfund gesetzt, kursächsische nach der Konvention auf 80/0. Die inländische 
Fabritation versteuerte nur die Materialien und Blätter: inländische 
mit 20,, die Magdeburger Fabrikanten laut ihrer 17. Februar 1713 
—VDDD 
dom sabrizierten Tabak war nur bei Versand 10/0 Nachschuß zu 
utrichten, der bei Ausgang über die Grenze abgeschrieben wurde. In 
Lreußen wurde erst durch den Tarif von 1729 eine unterschiedliche 
bersteuerung von fremdem und inländischem Tabak eingeführt; auch 
ebt noch war die Atzise auf fremden Tabak sehr mäßig, am höchsten war 
danaster mit 22/5. Schnunftabak mit 13/15 belegt; Fabrikations⸗ Nach⸗ 
) Myl. Magd. V, S. 428 f. 
) Myl. V, I, VI, Nr. 18, 14. Rödenbeck, Beiträge J. S. 281-251. 
.3. Reimann, Das Tabaksmonopol Friedr. d. Gr. 1913, S. 20f. 
q) Mul. IV, II, II, Nr. 69571. Reimann, S. 211.
	        
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