Unordnung im neumärkischen Zollwesen.
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reichlich: ein Oberaufseher, je ein Einnehmer für den Landzoll, den
Wasserzoll und den Brückenpfennig, ein Kramvisitator, ein Zoll—
bereiter. Die beiden letzten, ohne Besoldung, lebten „vom Raube“,
so daß die Leute sich scheuten, den Ort zu berühren. Waren so
mehrere Personen zu viel angestellt, so fehlte anderseits ein Kon—
trolleur oder Gegenschreiber, so daß der Zoll doch sehr schlecht
versorgt war; der Oberaufseher weigerte sich noch 1719, diesen
Dienst mitzuversehen. Der einzige, der etwas tat, war der Wasser—
zöllner Lafontaine, aber übel wirtschaftete der mit dem Landzoll
betraute Bruder des Landrentmeisters Mencelius.
Erst im Frühjahr 1717 kamen die wichtigen Zölle Drossen,
Frankfurt und Krossen mit 25 Nebenzöllen unter die Revision des
Oberzollinspektors Frauendorf; dieser stieß durch sein hartes Auf—
treten an, ohne doch der Unordnung Herr zu werden. Im April
1718 tauschte er mit dem Lizentverwalter und Postmeister zu
Kolberg, Joh. Stepheni, die Stellung.) Aber noch nach einem
Jahr waren diesem die Zollakten nicht übergeben, da die Rechnungen
von den Zöllnern so schlecht und undeutlich geführt waren, daß
niemand durchkommen konnte. Überhaupt wurde noch immer nicht
darauf gesehen, daß die Zöllner regelmäßig Rechnung legten und
daß sie alles berechneten; die Zollrechnungen waren lange Zeit nicht
nachgesehen und mit den Zollzetteln kollationiert worden. Es
wurde vieles vergessen, vieles aus Unwissenheit durchgelassen, und
die Unordung war noch immer sehr groß. Stepheni hat erst jetzt
durchgesetzt, daß die Zöllner die Zollzettel nicht mehr selbst druckten
oder schrieben, sondern sich nur der von ihm ausgegebenen Zettel
bedienten.“) Aber auch' er hinterließ später die Zollrechnungen in
der größten Koufusion.s) Die Zolleinkünfte gingen andauernd
zurück, was zum Teil zwar dem zur Zeit schlechten Handel, aber
auch der schlechten Verwaltung zur Last fiel.
Auch die Zollrolle war einer Revision bedürftig, mehrere
Vorkommnisse ließen das erkennen. Aus den Sternbergischen
R. 30 n. 118 a.
2) Das vorstehende nach den Berichten Stephenis vom 5. April und
24. Oktober 1719 (Gen.Dir. Pommern, Zolls. 1).
8) Nach einem Bericht der Kammer vom 23. März 1732. (Frankf. Reg.⸗A.
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