Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Unordnung im neumärkischen Zollwesen. 
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reichlich: ein Oberaufseher, je ein Einnehmer für den Landzoll, den 
Wasserzoll und den Brückenpfennig, ein Kramvisitator, ein Zoll— 
bereiter. Die beiden letzten, ohne Besoldung, lebten „vom Raube“, 
so daß die Leute sich scheuten, den Ort zu berühren. Waren so 
mehrere Personen zu viel angestellt, so fehlte anderseits ein Kon— 
trolleur oder Gegenschreiber, so daß der Zoll doch sehr schlecht 
versorgt war; der Oberaufseher weigerte sich noch 1719, diesen 
Dienst mitzuversehen. Der einzige, der etwas tat, war der Wasser— 
zöllner Lafontaine, aber übel wirtschaftete der mit dem Landzoll 
betraute Bruder des Landrentmeisters Mencelius. 
Erst im Frühjahr 1717 kamen die wichtigen Zölle Drossen, 
Frankfurt und Krossen mit 25 Nebenzöllen unter die Revision des 
Oberzollinspektors Frauendorf; dieser stieß durch sein hartes Auf— 
treten an, ohne doch der Unordnung Herr zu werden. Im April 
1718 tauschte er mit dem Lizentverwalter und Postmeister zu 
Kolberg, Joh. Stepheni, die Stellung.) Aber noch nach einem 
Jahr waren diesem die Zollakten nicht übergeben, da die Rechnungen 
von den Zöllnern so schlecht und undeutlich geführt waren, daß 
niemand durchkommen konnte. Überhaupt wurde noch immer nicht 
darauf gesehen, daß die Zöllner regelmäßig Rechnung legten und 
daß sie alles berechneten; die Zollrechnungen waren lange Zeit nicht 
nachgesehen und mit den Zollzetteln kollationiert worden. Es 
wurde vieles vergessen, vieles aus Unwissenheit durchgelassen, und 
die Unordung war noch immer sehr groß. Stepheni hat erst jetzt 
durchgesetzt, daß die Zöllner die Zollzettel nicht mehr selbst druckten 
oder schrieben, sondern sich nur der von ihm ausgegebenen Zettel 
bedienten.“) Aber auch' er hinterließ später die Zollrechnungen in 
der größten Koufusion.s) Die Zolleinkünfte gingen andauernd 
zurück, was zum Teil zwar dem zur Zeit schlechten Handel, aber 
auch der schlechten Verwaltung zur Last fiel. 
Auch die Zollrolle war einer Revision bedürftig, mehrere 
Vorkommnisse ließen das erkennen. Aus den Sternbergischen 
R. 30 n. 118 a. 
2) Das vorstehende nach den Berichten Stephenis vom 5. April und 
24. Oktober 1719 (Gen.Dir. Pommern, Zolls. 1). 
8) Nach einem Bericht der Kammer vom 23. März 1732. (Frankf. Reg.⸗A. 
20, 275
	        
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