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Vierter Teil.
die Salzfaktorei in der Stadt Hof aufgehoben, und daß Salz nach
Kottbus nicht mehr zu Wasser geführt werden solle, weil durch die
Niederlage in dem sächsischen Umschlagsplatz Goyatz Unterschleife vor⸗
kämen. Bis Goyatz am Südufer des Schwielochsees konnten die
Kottbuser und Lausitzer die Waren von Hamburg oder Stettin zu
Wasser gehen lassen, hier entstand daher eine große Waren—
niederlage, und Sachsen bezog davon außer dem Zoll eine jährliche
Schatzung von 1000 fl. vom Dorfe Goyatz. Für Berlin bedeutete
das einen wichtigen Absatzweg nach Süden, den Kottbuser Kaufleuten
eröffnete es einen lebhaften Zwischenhandel. Auf Beschwerde der
Frankfurter über die dortige Niederlage wurde entschieden, daß mur
der Umschlag von der Wasser- zur Landfracht dort stattfinden dürfe
Warenlager aber nicht erlaubt seien.
Preußen dagegen hielt auch weiter die sächsischen Lizenten auf
durchgehendes Salz für unberechtigt und wollte sie nicht anerkennen,
wollte seinerseits aber nicht auf die 2 Gr. Impost von dem Salhz
der sächsischen Hauptkasse und dem Adelsdeputat verzichten, zumal da
der Salzpreis von 830 auf 21 Gr. der Scheffel gefallen sei. Die
Dresdener Kammer wiederum klagte (17. Mai 1715), daß Salz mit
preußischen Freipässen nach Naumburg und Thüringen verkauft werde.
Auch die Mißstimmung wegen der Fürstengutsfreiheit winde
mmer wieder erweckt durch die hohen preußischen HZollbefreiungsgesuche,
besonders für Holz, Mühl- und Bausteine. Die Gesuche wurden zum
Teil nur nach längerem Sträuben sehr ungern bewilligt, und die
sächsischen Räte wiesen in einem ausführlichen Bericht erneut nach, daß
Breußen viel mehr Vorteil durch das Fürstengut habe als Sachsen.)
Schärfer wurde die Spannung aber erst, als jene entschiedene
Manufakturschutzpolitik in Preußen einsetzte, die nach Lage der Dinge
iich vorwiegend gegen das südliche Nachbarland richtete. Als erstes
machten sich seit 1717 die preußischen Versuche bemerkbar, fremde
Manufakturtreibende durch Vergünstigungen anzulocken.“) Schon
am 9. Oktober 1717 wurden der Rat von Leipzig und andere Magistrate
924. Mai 1718 (Ebda. Vol. III).
Der Gesandte v. Kunheim wird 16. November 1717 beauftragt, bei der
Konsternation in Sachsen wegen des Kurprinzen Religionsveränderung und sonst
daran zu denken, Kaufleute und Manufsakturiers noch Maadebura u. a. O. zu
ziehen (R.9 412).