Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Preußisch-sächsische Mißhelligkeiten. 465 
angewiesen, den zu Messen und Jahrmärkten herüberkommenden preu— 
sischen Untertanen die gleichen Benefizien zu versprechen, doch hat das 
wohl kaum gezogen. Dagegen wurde im Frühjahr 1718 von Döbeln, 
Herzberg, Zwickau u. a. O. berichtet, ein preußischer Emissär be— 
mühe sich mit Erfolg, Tuchmacher ins Brandenburgische zu ziehen. 
Es wurde alsbald befohlen, derartige Agenten sofort in Haft zu nehmen 
(16. April), und dieser Beschluß dem König von Preußen mitgeteilt;i) 
man wollte auch die Wollmandate neu einschärfen und die Abwanderung 
verhindern. Döbelner Tuchmacher sind damals doch ausgewandert, 
wegen der hohen Abgaben, des Mangels an Wolle und geringer 
Nahrung;?) sie sind in Gardelegen angesiedelt worden und genossen 
hier die von Preußen versprochenen ansehnlichen Beneficien. 
Dazu kamen die seit 1718 von Preußen ergriffenen Hochschutz⸗ 
Maßnahmen, wodurch die Ausfuhr von Wolle, die Einfuhr von 
Tuchen, Kupfer- und Messingwaren, Glas, blauer, gestreifter und 
bunter Leinwand, gedruckten Tapeten usw. ganz verboten, wollene 
und halbwollene Zeuge, ganz- und halbbaumwollene Fabrikate, weiße 
deinwand, Kanevas, Parchent, Woll- und Strohhüte und anderes mit 
254400/. Akzise belegt wurden. Im Juli 1718 fanden große 
Verhandlungen zwischen dem Ministerium und der Kammer in Dresden 
über die gegen den wirtschaftlichen Notstand zu ergreifenden Maß— 
nahmen statt.) Zwar wurde hierbei vorgebracht, daß die preußische 
Vollsperre wenig besage, und daß es ganz auf Milderung der 
füchsschen Zölle und Akzisen und auf Wollvorschüsse ankomme, die 
geaßten Beschlüsse aber beschäftigten sich vorwiegend mit Abwehr— 
maßnahmen gegen Preußen. Es sollten: 1. den von auswärts sich 
Niederlassenden gleichfalls 10 jährige Freiheit von Steuern, bürger— 
ichen Lasten, Einquartierung u. dgl. versprochen, das Meisterrecht er— 
leichtert, die Landakzise nicht mehr als einmal von jeder Ware er— 
hohen, Vorschüsse an bedürftige Meister gegeben werden. Dagegen 
sollten unangesessene Trafikanten eidlich geloben, ohne Vorbewußt ihrer 
dbrigkeit nicht außer Landes zu gehen. 2. Preußische Tuche, Zeuge, 
) Schreiben Augusts an Fried. Wilh., Dresden 16. Juni 1718, mit Hin— 
weis auf nachbarliche Freundschaft und die Reichskonstitutionen (Dresden loc. 2229). 
) Schon 1708 hatten sich viele Tuchmacher wegen der hohen Kammer- und 
heneralakzise ins Hannoversche begeben. 
) Dresden loe. 2964, Vol. III. 
Aela Borussica. Handels-, Foll- und Atrifevolitik II.
	        
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