166
Vierter Teil.
Sergen sollten außer den Messen verboten, die bei jedem Trafikanten
in den Städten, außer Leipzig, befindlichen Waren gesiegelt, zu Livreen
nur inländische Tuche genommen werden. 3. Den Tarif, jedoch außer
den Leipziger Messen, wollte man auf eben den Fuß wie der branden—
burgische setzen. 4. Es wurde ferner (21. Juli 1718) das schon “längst
bestehende Verbot wider Aufkauf und Ausfuhr der Bündelwolle erneuert,
dann aber (15. September) noch hinzugefügt, daß nach dem Preußischem
und Anhalt-Dessauischen auch keine Schäferei-Wolle verführt werden
dürfe. Aber in Sachsen ließ sich das bei weitem nicht so wie in
Preußen durchführen, vornehmlich deshalb, weil dort die scharfe Trennung
von Stadt und Land nicht bestand, und daher nicht so genaue An—
stalten zu machen waren. Der Erfolg war jedenfalls der, daß die
sächsischen Tuchmacher bitter klagten, ihnen sei nun die eigene Land—
wolle abgeschnitten, denn die bessere Wolle werde ins Ausland auf—
gekauft oder auf die Messe gebracht und müsse da von den Kaufleuten
teuer erhandelt werden.) Und auch als man sich zu einem Verbot
der Ausfuhr adliger Wolle entschloß,“ soll das den Rittergütern, be—
sonders an der Grenze, nur geschadet haben, ohne den Fabrikanten zu
nützen.
Zwei andere feindselige Vorschläge: 5. durch Verweigerung der
Mühl- und Sandsteine Preußen zu anderen Gedanken zu bringen,
und 6. der sächsischen Jugend den Besuch der preußischen Universitäten
zu verwehren, wurden noch zu näherer Erwägung ausgesetzt.
Ein weiterer Antrag, die Zufuhr aus Sachsen nach Preußen zu
sperren unter dem Vorwande, man bedürfe dieser Dinge selbst, wurde
damals noch nicht angenommen. Dagegen wurde erwogen, ob das
Hallesche Salz nicht ganz zu entraten, und die Notdurft anderwürks
zu beschaffen sei. Aber die sächsischen Quellen — die 1696 einer
Gesellschaft überlassenen Salinen zu Teuditz und Kötzschau, und die
am 26. März 1714 einer Sozietät unter sehr günstigen Bedingungen
übergebenen Quellen zu Artern, Kösen, Poserna — waren zu schwach⸗
haltig und hatten noch keine rechten Ergebnisse geliefert. Mit den
Brafen von Schwarzburg aber hatte man sich über Versorgung des
Landes durch Frankenhausener Salz noch nicht einigen können. und
) Verhandlungen vom Februar 1720 in Dresden (loc. 7402, 62)).
R Gutachten der Geh. Räte 9. Juni 1789 (Dresden, loc. 2229).