Beginn von Verhandlungen.
preußischen Vorschläge (a) und die sächsischen Einwände (b) waren
plgende:
1. a) Der erhöhte Tarif muß als Manufakturschutz bleiben. Weil
aber der preußische nur in der Kurmark eingeführt ist, soll
der sächsische auch nur für die Kurmark gelten. Er wird
beiderseits gleichgemacht und auf ?/, herabgesetzt; das Projekt
eines parifizierten Tarifs wird eingereicht.) Von den durch—
gehenden wollenen Waren wird der bei Einfuhr erhobene
Tarif bei der Ausfuhr wieder gutgeschrieben. Von den in
Magdeburg, Halberstadt u. a. preußischen Provinzen fabrizierten
Waren aber sollen in Sachsen nur dieselben Sätze erhoben
werden, wie von den sächsischen Waren bisher nach dem
Halleschen Akziseextrakt erhoben worden sind.
d) Die Restriktion der erhöhten Sätze auf kurmärkische Waren
ist undurchführbar, weil die magdeburgischen Waren von jenen
nicht zu unterscheiden sind; auch müßte dann der branden—
burgische Tarif auf die Niederlausitz und den Kurkreis restringiert
werden. Doch ist das mutuum commercium durchgehends
herzustellen, und keine Provinz, auch keine Warengattung aus—⸗
zunehmen, der erhöhte Tarif beiderseits aufzuheben, danach
werde man gern zu einer Parifikation bereit sein auf Grund⸗
lage der Generalordnung von 1684. Andernfalls wollte man
es lieber bei den bisherigen Verboten lassen, zumal man ge—
merkt hatte, daß Magdeburg und Halberstadt unter den sächsi⸗
schen Retorsionen sehr zu leiden hatten. Am schlimmsten aber
ist das Verbot des Gebrauchs fremder Wollstoffe in allen
brandenburgischen Landen vom 1. Mai 1719, das unter allen
Umständen aufgehoben werden muß.
2. a) Das Wollausfuhrverbot muß für Kurmark-Jerichow-Lucken⸗
walde bleiben, das sächsische auch nur auf dies Gebiet be—
schränkt, die Ausfuhr sächsischer Wolle nach Magdeburg-
Halberstadt aber freigelassen werden, wie auch große Mengen
Wolle von da nach Sachsen gingen.
b) Dann dürfte das preußische Verbot auch nur Niederlausitz,
den Kur- und den Leipziger Kreis betreffen. Jedenfalls ist
) Vgl. Beilage Nr. 4.