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Vierter Teil.
judiz abzuwenden, ließ bereits die erforderlichen Gegenanstalten vor⸗
bereiten und die Mandate dazu entwerfen.) Inzwischen erklärte man
sich zu weiterer mündlicher Verhandlung auf der Ostermesse bereit. Eine
solche wurde auch am 2. Mai 1720 zwischen v. Seebach und v. Grote
begonnen, aber während dieser das letzte Berliner Projekt zum Fundament
genommen haben wollte, bestand Sachsen auf der Dresdener Abmachung
und der „reciprocirlichen Egalität“. Eine Einigung schien wieder
weit hinausgerückt, und Seebach berichtete, da Preußen die Sache
dilatorisch behandle, wolle man das gleiche tun. Man setzte einen
neuen Interimsvergleich auf, der aber auf beiden Seiten keinen An—
klang fand.
So stand die Sache, als in der zweiten Hälfte des Jahres 1720
ein Umschlag eintrat. Preußen begann einzulenken, ohne daß sich er⸗
kennen läßt, welche Gründe für diese Nachgiebigkeit bestimmend waren.
Im Juli wurden endlich Freipässe auf 66000 Scheffel Getreide auf
Elbe und Oder bewilligt,“) und die Getreide-Ausfuhr aus Magde—
burg⸗Halberstadt wieder freigegeben.) In der Kommerziensache wurde
am 11. Oktober 1720 eine Königliche Finalresolution erlassen, die von
dem bisher behaupteten Standpunkte doch erheblich abwich; vielleicht
haben die Gutachten der Behörden, falls sie ähnlicher Meinung waren,
wie sie das Magdeburgische Kommissariat äußerte) zur Nachgiebigkeit
veranlaßt. Jedenfalls hat der König jetzt das Verbot vom 1. Mai 1719
für die sächsisch-lausitzischen Wollwaren in allen Provinzen aufgehoben,
obwohl er in der Instruktion vom 23. April 1720 noch erklärt hatte,
es sei genug, wenn sächsische Waren in Magdeburg, Halberstadt,
Minden, Ravensberg zugelassen seien. Es wurde freier Lebensmittel—
verkehr zugestanden, und zwar sollte beiderseits an Akzise nicht mehr
als 40/, gefordert werden. Die sächsische Dorfakzise wurde nicht mehr
bestritten; da aber in Preußen keine Landakzise war, sollten die Sachsen
dort nur in Städten einkaufen. Auch diese Forderung wurde bald
danach fast ganz zurückgenommen. s) Neu war das Verlangen, daß
3) Reskript an Landesregierung 4. April 1720 (Dresden loc. 80601).
2) Bericht Suhms vom 6. Julil,
9) 25. Juli, nach A. B. Getreidehandelspol. II S. 260.
) vom 10. September 1720, Aktenstück 36.
) Resolutionen vom 3, 27., 31. März 1721.