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Vierter Teil.
27. März wird dazu noch bemerkt: Die Sachsen dürften wohl
nicht aus Böhmen und Polen, sondern eher aus Magdeburg—
Halberstadt die Wolle bisher so häufig bekommen haben, denn
nach den Wolltabellen sind 1720 allein aus Quedlinburg über
60 000 und Januar/ Februar 1721 über 7000 kleine Stein Wolle
nach den sächsischen Landen ausgegangen, was insgesamt aus
Magdeburg-Halberstadt nach Quedlinburg mit unserer Komivenz
gebracht ist. Dazu kommt, was über Aschersleben und geradewegs
vom platten Lande nach Sachsen geführt worden, was zufolge
eingelaufener Nachricht an 1500 Stein beträgt.
Sächsische Erinnerungen dagegen, 22. März: Sie werden
dann die Wollausfuhr in gleicher Weise einschränken müssen.
9. April: Die adlige und Amterwolle der Kurmark müsse
billig den sächsischen Fabrikanten frei bleiben; da diese sie
merklich teurer bezahlen, haben die preußischen Ämter und
Vasallen selbst den größten Vorteil davon. Deren Schaden, da
bei den schlechten Wollpreisen die Schäfereien notwendig ein⸗
gehen, wird der von den Manufakturen in Zukunft erhoffte
Nutzen nicht balanzieren. Bei reziprokem Verbot der sächsischen
einschürigen Adels- und Ämterwolle würden die preußischen
Fabrikanten dieselbe Inkommodität haben. Auch der Vorkauf
auf den Frankfurter Messen möge abgestellt und die Messe—
frreiheit wieder hergestellt werden.
Beiderseits Untertanen wird freigegeben, Getreide, Heu, Stroh,
Federvieh und Viktualien, Hanf, Flachs, Schaffelle, Pferde, Rind—
Schaf- und Schweinevieh gegen 40,, Akzise aufzukaufen, und
zwar in Sachsen, wo die Landakzise eingeführt ist, auch auf den
Dörfern, im Preußischen, wo das nicht der Fall, nur in den
alzisebaren Städten. (Ein Königliches Schreiben an die Kom—
mission vom 18. Oktober betont noch besonders, der Viktualien
einkauf in den Dörfern könne nicht gestattet werden, da dies zur
Umgehung aller Hausierreglements, zur Einbuße bei der Akzise
usw. führen müsse)
Dagegen 3. März: „Gleichwie denen inländischen Schlächtern
das Aufkaufen des zu Providirung der Städte nöthigen Viehes
auf dem platten Lande in dem neu revidirten Hausir-Edict aus⸗
drücklich verstattet, als solches denen sächsischen Schlächtern bisher