Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
27. März wird dazu noch bemerkt: Die Sachsen dürften wohl 
nicht aus Böhmen und Polen, sondern eher aus Magdeburg— 
Halberstadt die Wolle bisher so häufig bekommen haben, denn 
nach den Wolltabellen sind 1720 allein aus Quedlinburg über 
60 000 und Januar/ Februar 1721 über 7000 kleine Stein Wolle 
nach den sächsischen Landen ausgegangen, was insgesamt aus 
Magdeburg-Halberstadt nach Quedlinburg mit unserer Komivenz 
gebracht ist. Dazu kommt, was über Aschersleben und geradewegs 
vom platten Lande nach Sachsen geführt worden, was zufolge 
eingelaufener Nachricht an 1500 Stein beträgt. 
Sächsische Erinnerungen dagegen, 22. März: Sie werden 
dann die Wollausfuhr in gleicher Weise einschränken müssen. 
9. April: Die adlige und Amterwolle der Kurmark müsse 
billig den sächsischen Fabrikanten frei bleiben; da diese sie 
merklich teurer bezahlen, haben die preußischen Ämter und 
Vasallen selbst den größten Vorteil davon. Deren Schaden, da 
bei den schlechten Wollpreisen die Schäfereien notwendig ein⸗ 
gehen, wird der von den Manufakturen in Zukunft erhoffte 
Nutzen nicht balanzieren. Bei reziprokem Verbot der sächsischen 
einschürigen Adels- und Ämterwolle würden die preußischen 
Fabrikanten dieselbe Inkommodität haben. Auch der Vorkauf 
auf den Frankfurter Messen möge abgestellt und die Messe— 
frreiheit wieder hergestellt werden. 
Beiderseits Untertanen wird freigegeben, Getreide, Heu, Stroh, 
Federvieh und Viktualien, Hanf, Flachs, Schaffelle, Pferde, Rind— 
Schaf- und Schweinevieh gegen 40,, Akzise aufzukaufen, und 
zwar in Sachsen, wo die Landakzise eingeführt ist, auch auf den 
Dörfern, im Preußischen, wo das nicht der Fall, nur in den 
alzisebaren Städten. (Ein Königliches Schreiben an die Kom— 
mission vom 18. Oktober betont noch besonders, der Viktualien 
einkauf in den Dörfern könne nicht gestattet werden, da dies zur 
Umgehung aller Hausierreglements, zur Einbuße bei der Akzise 
usw. führen müsse) 
Dagegen 3. März: „Gleichwie denen inländischen Schlächtern 
das Aufkaufen des zu Providirung der Städte nöthigen Viehes 
auf dem platten Lande in dem neu revidirten Hausir-Edict aus⸗ 
drücklich verstattet, als solches denen sächsischen Schlächtern bisher
	        
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