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Vierter Teil.
Messen, auch von jenen in Leipzig nicht mehr als bisher von
den Hamburgern und Bremern bei der entreé an Königlicher
Akzise und bei der sortis vom Magistrat gefordert werden, und
zwar um so viel mehr, da die kursächsischen Untertanen auf den
Frankfurter Messen und zu Königsberg nur 10/0 von der Losung
an Akzise entrichten dürfen.
Da Sachsen darauf besteht, daß es wegen der Meßabgaben
bei den bisherigen uralten Gewohnheiten und Privilegien bleibe,
wird 27. März nur ausbedungen, daß die preußischen Untertanen
in Leipzig keine höhere Meßakzise zu erlegen haben, als sie
jemals vorher gegeben, und die Nürnberger, Frankfurter, Augs—
burger entrichten. Das Quantum ist im Rezeß deutlich zu er⸗
primieren; 31. März werden nähere Angaben darüber verlangt.
Die Sachsen geben an: Die Kaufleute von Hamburg
Bremen, Danzig, Nürnberg und Frankfurt geben nach alten
Verträgen an Landakzise von 100 Thr. 2/, Thr. schwer Geld,
die Käufer 9 Gr. kurant Nachschuß; inländische und andere
fremde Kaufleute von ihren Waren auf einmal 25 Gr. von
100 Thr. oder 3 Pf. vom Tlhr. (10/9). Dazu Wagegeld dem
Rat. Von der sortié wird weiter nichts bezahlt.
In den übrigen beiderseitigen Städten und den kursächsischen
Dörfern soll in und außerhalb der Jahrmärkte von Losung oder
Einkauf mehr nicht als 1 Gr. vom Tlr. oder 407/0 einschließlich
kursächsischer Landakzise gefordert werden. Da Sachsen entgegem
hält, daß ein durchgehender Satz von 40/0 ohne Änderung der
ganzen Atziseordnung nicht möglich sei, daß der kurmärkische und
magdeburgische Tarif von 1721 aber neben dem Satz von 496
eine ganze Reihe sehr hoher Sätze aufweise, wird 31. März
erklärt: a) Die bisher in unseren Landen übliche Akzise — von
Getreide, Hanf, Flachs, Garn, Fellen u. dgl. 9 Pf, fett Vieh d—
mager 6 Pf. vom Tlr, von einem Hammel 12, Schaf 9 Pf. —
könnte auch in sächsischen Landen so erhoben, der Impost von
Viktualien aber beiderseits auf 6 Pf. vom Tlr. gesetzt werden.
Wenn der Verkäufer die Akzise beim Eingang zahlt, bleibt Käufer
— DDD00 Jahr⸗
märkten ausschließlich der Messen eingeführten und verkauften
fremden Waren nach dem egalisierten Tarif ebenso wohl ver—
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