Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
Messen, auch von jenen in Leipzig nicht mehr als bisher von 
den Hamburgern und Bremern bei der entreé an Königlicher 
Akzise und bei der sortis vom Magistrat gefordert werden, und 
zwar um so viel mehr, da die kursächsischen Untertanen auf den 
Frankfurter Messen und zu Königsberg nur 10/0 von der Losung 
an Akzise entrichten dürfen. 
Da Sachsen darauf besteht, daß es wegen der Meßabgaben 
bei den bisherigen uralten Gewohnheiten und Privilegien bleibe, 
wird 27. März nur ausbedungen, daß die preußischen Untertanen 
in Leipzig keine höhere Meßakzise zu erlegen haben, als sie 
jemals vorher gegeben, und die Nürnberger, Frankfurter, Augs— 
burger entrichten. Das Quantum ist im Rezeß deutlich zu er⸗ 
primieren; 31. März werden nähere Angaben darüber verlangt. 
Die Sachsen geben an: Die Kaufleute von Hamburg 
Bremen, Danzig, Nürnberg und Frankfurt geben nach alten 
Verträgen an Landakzise von 100 Thr. 2/, Thr. schwer Geld, 
die Käufer 9 Gr. kurant Nachschuß; inländische und andere 
fremde Kaufleute von ihren Waren auf einmal 25 Gr. von 
100 Thr. oder 3 Pf. vom Tlhr. (10/9). Dazu Wagegeld dem 
Rat. Von der sortié wird weiter nichts bezahlt. 
In den übrigen beiderseitigen Städten und den kursächsischen 
Dörfern soll in und außerhalb der Jahrmärkte von Losung oder 
Einkauf mehr nicht als 1 Gr. vom Tlr. oder 407/0 einschließlich 
kursächsischer Landakzise gefordert werden. Da Sachsen entgegem 
hält, daß ein durchgehender Satz von 40/0 ohne Änderung der 
ganzen Atziseordnung nicht möglich sei, daß der kurmärkische und 
magdeburgische Tarif von 1721 aber neben dem Satz von 496 
eine ganze Reihe sehr hoher Sätze aufweise, wird 31. März 
erklärt: a) Die bisher in unseren Landen übliche Akzise — von 
Getreide, Hanf, Flachs, Garn, Fellen u. dgl. 9 Pf, fett Vieh d— 
mager 6 Pf. vom Tlr, von einem Hammel 12, Schaf 9 Pf. — 
könnte auch in sächsischen Landen so erhoben, der Impost von 
Viktualien aber beiderseits auf 6 Pf. vom Tlr. gesetzt werden. 
Wenn der Verkäufer die Akzise beim Eingang zahlt, bleibt Käufer 
— DDD00 Jahr⸗ 
märkten ausschließlich der Messen eingeführten und verkauften 
fremden Waren nach dem egalisierten Tarif ebenso wohl ver— 
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