Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

489. 
Die sächsische Beantwortung erfolgte endlich in der Konferenz 
vom 9. April. Sie enthielt zwar einen befriedigenden Entscheid wegen 
der Salzkärrner — auf den Happe schon „mit Schmertzen“ gewartet 
hatte — daß nämlich jene bei der alten privilegierten, auf pacta ge— 
gründeten. Straße von Halle nach Franken belassen und nicht weiter 
zu Umwegen genötigt werden sollten; daran wurde die Erwartung ge— 
knüpft, daß auch Preußen die freie Durchfuhr ungekränkt lassen und 
alle neuerlichen Zollerhöhungen ungesäumt abstellen werde. Aber in 
den Manufaktur- und Kommerziensachen blieben noch immer einige 
Punkte übrig, in denen eine Einigung schlechterdings nicht zu erzielen 
war. Das Generalkommissariat bezeichnete in einem Bericht über 
den Stand der Verhandlungen)) neun, meist geringere Gegenstände 
als zur Zufriedenheit vereinbart, von vier anderen war eine Einigung 
zu erhoffen, und in vier Punkten waren die sächsischen Forderungen 
noch nicht erfüllt. Als solche werden bezeichnet: 
1. Das Verbot vom 1. Mai 1719 gegen sächsische wollene Waren; 
2. Ausfuhr der adligen und Ämterwolle aus den preußischen Pro— 
vinzen, ausgenommen Kurmark-Luckenwalde-Jerichow: 
3. Einfuhrverbot von Glas, Messing, Kupferwaren und Eisenblech; 
4. Herabsetzung des kurmärkischen Tarifs auf sächsische Wollenwaren. 
Es ist hier nicht zu erkennen, wie dieser Bericht mit den Reso— 
lutionen vom 27. und 81. März zu vereinbaren ist, in denen die 
beiden ersten Forderungen doch schon ausdrücklich tzzugestanden waren 
auch jetzt hielt das Generalkommissariat es für billig und nötig, darin 
nachzugeben, der König aber lehnte das rundweg ab. Wegen der 
dritten gab ein Gutachten der kurmärkischen Amtskammer den Aus— 
schlag daß die Königlichen Eisen-, Messing-⸗, Kupferhämmer- und Glas— 
shriken ihren Debit verlieren, und damit jährlich viele 1000 Tlr. an 
kinkünfsten dahinfallen würden, wenn man die wohlfeileren sächsischen 
Waren zuließe. Nur die Einfuhr von altem und von ungearbeitetem 
neuen Kupfer, sowie von Eisenblech, da dies in Heegermühle nicht mehr 
hemacht werde, wurde als unbedenklich bezeichnet; dagegen wollte die 
kammer über die bisherige Forderung auch noch die Eisenhümmer von 
Peitz, Neustadt und Zehdenick durch Einfuhrverbote geschützt haben. 
Dementfprechend wurde Happe auch instruieri. 
Unvereinbare Streitpunkte. 
) Immediatvorstellung vom 12. April 1721. (Aktenstück 42).
	        
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