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Die sächsische Beantwortung erfolgte endlich in der Konferenz
vom 9. April. Sie enthielt zwar einen befriedigenden Entscheid wegen
der Salzkärrner — auf den Happe schon „mit Schmertzen“ gewartet
hatte — daß nämlich jene bei der alten privilegierten, auf pacta ge—
gründeten. Straße von Halle nach Franken belassen und nicht weiter
zu Umwegen genötigt werden sollten; daran wurde die Erwartung ge—
knüpft, daß auch Preußen die freie Durchfuhr ungekränkt lassen und
alle neuerlichen Zollerhöhungen ungesäumt abstellen werde. Aber in
den Manufaktur- und Kommerziensachen blieben noch immer einige
Punkte übrig, in denen eine Einigung schlechterdings nicht zu erzielen
war. Das Generalkommissariat bezeichnete in einem Bericht über
den Stand der Verhandlungen)) neun, meist geringere Gegenstände
als zur Zufriedenheit vereinbart, von vier anderen war eine Einigung
zu erhoffen, und in vier Punkten waren die sächsischen Forderungen
noch nicht erfüllt. Als solche werden bezeichnet:
1. Das Verbot vom 1. Mai 1719 gegen sächsische wollene Waren;
2. Ausfuhr der adligen und Ämterwolle aus den preußischen Pro—
vinzen, ausgenommen Kurmark-Luckenwalde-Jerichow:
3. Einfuhrverbot von Glas, Messing, Kupferwaren und Eisenblech;
4. Herabsetzung des kurmärkischen Tarifs auf sächsische Wollenwaren.
Es ist hier nicht zu erkennen, wie dieser Bericht mit den Reso—
lutionen vom 27. und 81. März zu vereinbaren ist, in denen die
beiden ersten Forderungen doch schon ausdrücklich tzzugestanden waren
auch jetzt hielt das Generalkommissariat es für billig und nötig, darin
nachzugeben, der König aber lehnte das rundweg ab. Wegen der
dritten gab ein Gutachten der kurmärkischen Amtskammer den Aus—
schlag daß die Königlichen Eisen-, Messing-⸗, Kupferhämmer- und Glas—
shriken ihren Debit verlieren, und damit jährlich viele 1000 Tlr. an
kinkünfsten dahinfallen würden, wenn man die wohlfeileren sächsischen
Waren zuließe. Nur die Einfuhr von altem und von ungearbeitetem
neuen Kupfer, sowie von Eisenblech, da dies in Heegermühle nicht mehr
hemacht werde, wurde als unbedenklich bezeichnet; dagegen wollte die
kammer über die bisherige Forderung auch noch die Eisenhümmer von
Peitz, Neustadt und Zehdenick durch Einfuhrverbote geschützt haben.
Dementfprechend wurde Happe auch instruieri.
Unvereinbare Streitpunkte.
) Immediatvorstellung vom 12. April 1721. (Aktenstück 42).