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Vierter Teil.
Wegen der erhöhten Akzisesätze hatte der preußische Kriegsrat Hom
vom 5. April ab in Dresden mit dem sächsischen Akziserat Bergmann
verhandelt und einen Parifikationstarif vereinbart, der mehr dem
sächsischen Verlangen — Regulierung auf den Fuß von 1688 bezw.
1707 — als dem brandenburgischen Tarif entsprach. Dieser Vergleich
wurde in Berlin ohne weiteres abgelehnt, man bestand für die Kurmark
auf dem um !/, ermäßigten hohen Tarif, also 160/, oder 4 Gr. v. Thr.
Das aber bezeichneten die Sachsen wieder als unannehmbar, denn
man könne sich wegen des kleinen Magdeburg unmöglich mit zwei
Akzisereglements einrichten, die Waren aus den verschiedenen Provinzen
seien nicht auseinander zu halten, es wäre dann zu besorgen, daß
märkische Waren in Magdeburg und Halle gestempelt würden und in
vollem Schwall nach Sachsen kämen, während den sächsischen der Debit
in der Kurmark durch den Tarif so gut wie abgeschnitten sei. Da
nicht abzusehen war, wie man bei der gegenwärtigen Haltung der
sächsischen Unterhändleri) weiterkommen sollte, mußte Happe die über
einen Monat fruchtlos geführten Verhandlungen abbrechen.?)
2. Der Handelskrieg.
Die nächste Folge war, daß auch für Magdeburg und Halberstadt
befohlen wurde,e) den Tarif gegen die sächsischen Waren anzuwenden,
und daß die aus Sachsen kommende Wolle hier mit 6 Gr. der
schwere Stein vensteuert wurde. Da aber die Strumpffabrikanten
klagten,) sie brauchten jährlich 1200 Ztr. feiner sächsischer Wolle und
könnten sie so schon kaum bekommen, so wurde (20. Juni) dieser
Wollimpost auf 1 Gr. ermäßigt, nachher aber (18. Juli) ausdrücklich
verordnet, daß die nach Sachsen ausgeführte Wolle auf 6 Gr. bleiben
müsse. Die Magdeburger Kaufleute stellten allerdings vor, daß letzteres
nicht besser sei als das vorherige Ausfuhrverbot der Wolle (26. August.
1) Bezeichnend dafür eine von Happe 9. April berichtete sächsische Außerung:
Man meine preußischerseits, die Sachsen wären dumme Schnüffel, solches wären sie
aber nicht und würden sich nicht so vervorteilen lassen, sie verlangten ein in allen
Stücken äquipariertes Commercium (Gen.Dir. Kurmark 212).
2) K. O. vom 14. April 1721. Altenstück 42.
) Restript an das magdeburgische Kommissariat 21. April 1721.
4) Bericht des magdeburgischen Kommissariats vom 10. Junt 1721 (Gen—
Dir. Kurmark 212, Nr. 211).