Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
Wegen der erhöhten Akzisesätze hatte der preußische Kriegsrat Hom 
vom 5. April ab in Dresden mit dem sächsischen Akziserat Bergmann 
verhandelt und einen Parifikationstarif vereinbart, der mehr dem 
sächsischen Verlangen — Regulierung auf den Fuß von 1688 bezw. 
1707 — als dem brandenburgischen Tarif entsprach. Dieser Vergleich 
wurde in Berlin ohne weiteres abgelehnt, man bestand für die Kurmark 
auf dem um !/, ermäßigten hohen Tarif, also 160/, oder 4 Gr. v. Thr. 
Das aber bezeichneten die Sachsen wieder als unannehmbar, denn 
man könne sich wegen des kleinen Magdeburg unmöglich mit zwei 
Akzisereglements einrichten, die Waren aus den verschiedenen Provinzen 
seien nicht auseinander zu halten, es wäre dann zu besorgen, daß 
märkische Waren in Magdeburg und Halle gestempelt würden und in 
vollem Schwall nach Sachsen kämen, während den sächsischen der Debit 
in der Kurmark durch den Tarif so gut wie abgeschnitten sei. Da 
nicht abzusehen war, wie man bei der gegenwärtigen Haltung der 
sächsischen Unterhändleri) weiterkommen sollte, mußte Happe die über 
einen Monat fruchtlos geführten Verhandlungen abbrechen.?) 
2. Der Handelskrieg. 
Die nächste Folge war, daß auch für Magdeburg und Halberstadt 
befohlen wurde,e) den Tarif gegen die sächsischen Waren anzuwenden, 
und daß die aus Sachsen kommende Wolle hier mit 6 Gr. der 
schwere Stein vensteuert wurde. Da aber die Strumpffabrikanten 
klagten,) sie brauchten jährlich 1200 Ztr. feiner sächsischer Wolle und 
könnten sie so schon kaum bekommen, so wurde (20. Juni) dieser 
Wollimpost auf 1 Gr. ermäßigt, nachher aber (18. Juli) ausdrücklich 
verordnet, daß die nach Sachsen ausgeführte Wolle auf 6 Gr. bleiben 
müsse. Die Magdeburger Kaufleute stellten allerdings vor, daß letzteres 
nicht besser sei als das vorherige Ausfuhrverbot der Wolle (26. August. 
1) Bezeichnend dafür eine von Happe 9. April berichtete sächsische Außerung: 
Man meine preußischerseits, die Sachsen wären dumme Schnüffel, solches wären sie 
aber nicht und würden sich nicht so vervorteilen lassen, sie verlangten ein in allen 
Stücken äquipariertes Commercium (Gen.Dir. Kurmark 212). 
2) K. O. vom 14. April 1721. Altenstück 42. 
) Restript an das magdeburgische Kommissariat 21. April 1721. 
4) Bericht des magdeburgischen Kommissariats vom 10. Junt 1721 (Gen— 
Dir. Kurmark 212, Nr. 211).
	        
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