Neine Ausnahmen bei der Sperre. 495
es werde dort den preußischen Tuch- und Strumpfmachern 250/0, und
zwar beim Eingang, also von unverkauften Waren abgefordert, so war
nach seinem Vorschlag angeordnet worden, es mit den sächsischen Kauf⸗
leuten und Fabrikanten auf den Frankfurter Messen genau so zu
halten. )
Die dicht an der preußischen Grenze gelegene Stadt Jüterbog
—
beschrünkungen und Akzisen von allem Handel und Wandel mit dem
Nachbarlande ausgeschlossen werde, auch der Herzog von Weißenfels
und Kurfürst August hatten für sie intercediert. Da schon durch eine
Entscheidung vom 23. Januar 1695 dieser grenznachbarliche Verkehr
auf einen gewissen Fuß gestellt war,“) so befürwortete im General⸗
kommissariat Klinggräff, nachzugeben und Repressalien dadurch zu ver—
hüten, die andern Räte aber wollten nicht das Aufnehmen der in—
ländischen Landstädte zugunsten einer sächsischen zurückgestellt wissen,
und so wurde entschieden, daß man von den durch die ganze Kurmark
gemachten Veranstaltungen noch zur Zeit nicht abgehen könne. Doch
sollte Steuerrat Katsch, der dies an Jüterbog mitzuteilen hatte, diese
Stadt nicht ganz außer Hoffnung einer künftigen Änderung lassen.)
Im Juni 1721 erinnerte die Stadt an die Vertröstung und wies
darauf hin, daß dort die kursächsischen Akzisen und Verordnungen
nicht in Kraft seien, sondern die preußischen Untertanen mit allen
Varen gegen nur 9 Ppf. v. Tlr. Losungsakzise zugelassen wären.
Darauf wurde den Juüterbogschen der Markthandel gegen 1 Gr. v. Tlr.
Losungsakzise und der Ausschnitt ihrer Tuche gegen 2 Gr. die Elle frei—
hegeben.) Bald aber wurde diese Verordnung wieder aufgehoben, da
die gütliche Beilegung der Differenzen nicht erfolgt sei, sondern die
Zwistigkeiten kursächsischerseits vielmehr vergrößert würden. Es wurden
thren hölzernen Waren völlig freien Verkauf, sogar vor Einläutung der Messe
hätten, wurde 3. Oktober 1721 und 28. August 1722 wider die Suppliken der
dranhurter bestimmt, daß den sächsischen Tischlern und Drechslern gleiche Freiheit.
zu Frankfurt zu gestatten sei. (Reg. Frankf., Messesachen 1.)
) Messebericht, Frankfurt 25. Juli, Resolution vom 12. August 1721 (Gen.
dir. Kurmark 212).
) Bd. J, S. 766.
digeR Restript vom 28. April 1719 (Conc. Grumbkow. Gen.-Dir. Kurmark
au2. Com. mit Sachsen, Nr 1)
) Reskuͤpt vom 20. Juni 1721 (Conc. Krautt. Ebda.).