Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
hohen Tarife, Abstellung der neuerlichen Zollerhöhung zu Lenzen und 
Tangermünde wegen der 21 Gr. vom Wispel Korn und der 12 Ftl. 
vom Mühlstein, Beschränkung der Saaleschiffahrt auf Salz, Kohlen und 
Holz gemäß der Deklaration von 169519 und Aufhebung der zu 
Halle und Magdeburg etablierten, dem Leipziger Privileg abträglichen 
großen Niederlagen. In diesem Programm staken also noch einige 
schwer vereinbare Gegensätze. 
Flemming versicherte,“ durch dieses Abkommen einen offenen 
Krieg mit Preußen verhindert zu haben, der Sachsen allein zur Last 
gefallen wäre, da man sich bei den jetzigen Konjunkturen auf eine 
reelle Assistenz der Alliierten Osterreich und England) nicht verlassen 
könne. Er rechnete, daß er den König in Preußen und sein Mini— 
sterium „von vielen vorgefaßten und uns höchst nachtheiligen Mer 
nungen abgebracht habe, ... daß man dadurch nicht nur die ... höchst 
veschwerliche Weiterungen glücklich unterbrochen ..., sondern auch so⸗ 
viel erhalten, daß J. K. M. in Preußen erkannt, daß Sie uns Un— 
recht gethan, im gleichen daß man die Zollfreiheit vom Fürstengute 
festgestellet. . Auch den Grund für das schwierige Verhältnis mit 
Preußen wußte er anzugeben: „daß zwar en göénéral sowohl Ihre 
K. M. als das Ministerium eine gute Intention haben, es fehlet 
aber an der Subordination, und davon profitiren kleine Leute, welche 
die Oharto brouilliren“. Flemming meint damit offenbar die bürger— 
lichen Räte in den Zentralbehörden, „les auditeurs et les Regiments- 
quartiermeisters, wie er sich in seinem Tagebuch 1727 ausdrückt 
wobei er sich namentlich über Manitius beschwert. Er sprach sich 
überhaupt wiederholt für direkten Verkehr zwischen den Herrschern und 
Edikte hat insinuieren müssen, auch verschiedene sächsische Fabrikanten nach Halle u. a. 
magdeburgischen Städten zu ziehen persuadiert hat. Ob nun wohl billig, daß der⸗ 
zleichen Fruissarii von beiden Seiten nicht geduldet noch ausgeschidt werden. p 
kann doch keinem Teil verdacht werden, durch öffentliche Edikte Fremden Benefizien 
zu versprechen. Wiewohl es E. M. Ländern jetzt eben nicht an Wollarbeitern, 
sondern mehr am Debit der fabrizierten wollenen Waren fehlt, und die fremden 
Wollarbeiter von selbst gern dahin ziehen, wo sie beständige Arbeit und genug⸗ 
same Sicherheit oder Schutz finden Ein sachsisches gedr. Edikt wegen der 
preußischen Emissare zu Abziehung der Handwerker wurde noch 20. Dezembet 
1723 erlassen (Dresden loc. 2229). 
1) S. Bd. J, S. 758. 
2) Schlußrelation, Dresden 31. August 1721 (Dresden loc. 53N49).
	        
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