Unaufrichtiges Verhalten Preußens.
wollten, wollte Sachsen schließlich kein preußisches Fürstengut mehr
passieren lassen.)
Auch wegen der übrigen Streitfragen kam man nicht weiter, die
berabredete Konferenz fand zunächst überhaupt nicht statt. Das
Generalkommissariat legte die mit Sachsen noch streitigen Punkte dem
König nochmals zur Entscheidung vor und befürwortete wenigstens in
einem eine Milderung.) Da nämlich die Wolle in Magdeburg,
Halberstadt, Minden, Ravensberg und Pommern sehr schlecht falle
und von den inländischen Manufakturiers nicht sehr verlangt werde,
dagegen die Magdeburgischen und Halleschen konsiderabeln Strumpf⸗
und Zeugfabriken der feinen sächsischen Wolle nicht füglich entbehren
könnten, so möge die Ausfuhr in jenen Provinzen noch ferner gestattet,
in Pommern wieder freigegeben werden, allenfalls mit einem Impost
von 6 Gr. Der König aber durchstrich alles und schrieb dazu: „Comis.
weiß mein sentiment, ich werde dieses Alles nit eingehen, dan es
mein landt und Manifacturen ruinöbs ist.“ Hiernach, bemerkte das
Generalkommissariat, 23. September, werden alle Verhandlungen mit
Zachsen — auch wegen des Fürstenguts — nichts nützen.
Immerhin wurde auch ohne formelle Abmachung in sächsischen
Städten mit der Marktakzise wieder heruntergegangen bis auf 3, 244,,
ja 1 Gr., man zeigte sich auch geneigt, wieder ganz auf den früheren
Fuß herabzugehen, sobald es preußischerseits geschehe. Es wurde da—
her angeordnet,) daß in den preußischen Märkten ebenso viel wie
umgekehrt erhoben werden solle. Nachdem man aber wahrnahm, daß
die Sachsen nur von einigen Waren, wie Gerber⸗, Bürstenwaren, Stroh—
hüten, Spitzen, die Akzise herabgesetzt hatten, um mit solchen Waren.
die sie mehr verhandelten als umgekehrt, eine Parität zu erhalten,
wurde bestimmt, daß es bei den 2504, solange zu lassen sei, bis die
Sachsen den Impost von Strümpfen u. dgl, die nach Sachsen debitiert
zu werden pflegten, vermindern würden.9
ij 24. März, 4. September, 1. Oktober 1723. Flemming verhandelte Mai
1723. v. Suhm und Kammerkommissar Essenius Juli und Dezember 1724 in Berlin.
) Immediatvorstellung vom 3. September 1721 (Aurmark Tit. 212 Nr. 21I).
5) Reskripte an das halberstädtische und das magdeburgische Kommissariat, 13.
bezw. 22. Dezember 1721 (Ebda.).
M Reskript pom 24. März 1722. Halberstädtisches Kommissariat 23. Juli 1722:
Von den Ascherslebener Hanbwerkern werden 250,, erhoben, den dortigen Kauf—