Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
Auch in den Messen wurde Parität beobachtet. In der Leipziger 
Ostermesse 1722 genossen die preußischen Manufakturiers die alte 
Meßfreiheit, und alle Plackereien der Geleits- und Wagebedienten 
waren abgeschafft, auch die sogenannte Generalakzise;) nach längerem 
Bitten wurde auch ein Verzeichnis der dortigen Abgaben vom sächsischen 
Ministerium zur Mitteilung an die Negotianten ausgegeben. Debit 
uud Preise auf dieser Messe waren besser als seit zwei Jahren. Der 
Kommissar Horn wurde beauftragt, den sächsischen Ministern vorzu⸗ 
stellen, daß in Frankfurt viel weniger bezahlt werde,? worauf die 
Minister eine berichtigende Erklärung gaben. 
Anderseits wurden in Sachsen unterm 22. Juli 1722, weil es 
in Preußen so veranstaltet war, die Tapisserien aus preußischen 
Landen mit 400/, belegt, Cottons ganz verboten, vorbehaltlich der 
Messefreiheit in Leipzig und Naumburg. In Preußen wollte man 
altmärkische Wolle nicht mehr nach Quedlinburg verkaufen lassen, 
weil die Äbtissin sich weigerte, den dortigen Kaufleuten die Ausfuhr 
der Wolle zu verbieten, und so das meiste nach Sachsen ging.?) 
Preußen hat es immer so einzurichten gewußt, daß es scheinbar 
nachgab, wenn Sachsen einmal Mühlsteine oder anderes Fürstengut 
auch seinerseits nicht zollfrei durchlassen wollte, es hat so mehrere 
Jahre hindurch die Vorteile des Vertrages genossen und an seinem 
Teil in dessen Erfüllung weiter nichts getan, als daß ein Teil der 
rückständigen Zollgelder zurückgezahlt wurde.) Im März 1725 kreuzten 
euten aber ist es erst für künftig angedroht worden. Darauf Refkript vom 31. Juli 
1722: Wenn Hoffnung ist, daß die Sachsen die Ascherslebener Waren gegen 
40/. Losungsakzise auf ihren Jahrmärkten wieder zulassen, soll in Aschersleben von 
den sächsischen Waren nicht mehr gefordert werden (Gen.-Dir. Kurmark 212, 21II). 
) Berichte Horns vom 2. Mai und 2. Juni 1722 (Ebda.). 
) 15. Juni 1722. 
8) Verbot vom 19. November 1722, ist auf 2 Immediatvorstellungen des Gen⸗ 
Kommissariais noch zurückbehalten worden, bis mehr Manufakturen in der Altmark 
etabliert seien (Magdeburg R. 2861, Nr. 887). 
9) Es waren bis 22. Mati 1723 und auch noch Dezember 1724 erst 6b98/, Thr. 
zurückvergütet, dagegen noch 84368,, für Getreide und 20530,, für Hölzer, zusammen 
10490/, zu ersetzen. — Nach einer älteren sächsischen Berechnung waren für Ge⸗— 
treide auf der Elbe 126640/, auf der Oder 6781/,, zusammen 138428,, It. 
deponiert. Allerdings sollten nach Reskript vom 5. Mat 1722 die für das sächsische 
Getreide 1719,20 in den Königlichen, adligen und städtischen Zöllen deponierlen 
Zoll⸗, Lizenigelder und Diskretionen zurückgezahlt werden unter Abzug dessen, was
	        
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