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Vierter Teil.
Auch in den Messen wurde Parität beobachtet. In der Leipziger
Ostermesse 1722 genossen die preußischen Manufakturiers die alte
Meßfreiheit, und alle Plackereien der Geleits- und Wagebedienten
waren abgeschafft, auch die sogenannte Generalakzise;) nach längerem
Bitten wurde auch ein Verzeichnis der dortigen Abgaben vom sächsischen
Ministerium zur Mitteilung an die Negotianten ausgegeben. Debit
uud Preise auf dieser Messe waren besser als seit zwei Jahren. Der
Kommissar Horn wurde beauftragt, den sächsischen Ministern vorzu⸗
stellen, daß in Frankfurt viel weniger bezahlt werde,? worauf die
Minister eine berichtigende Erklärung gaben.
Anderseits wurden in Sachsen unterm 22. Juli 1722, weil es
in Preußen so veranstaltet war, die Tapisserien aus preußischen
Landen mit 400/, belegt, Cottons ganz verboten, vorbehaltlich der
Messefreiheit in Leipzig und Naumburg. In Preußen wollte man
altmärkische Wolle nicht mehr nach Quedlinburg verkaufen lassen,
weil die Äbtissin sich weigerte, den dortigen Kaufleuten die Ausfuhr
der Wolle zu verbieten, und so das meiste nach Sachsen ging.?)
Preußen hat es immer so einzurichten gewußt, daß es scheinbar
nachgab, wenn Sachsen einmal Mühlsteine oder anderes Fürstengut
auch seinerseits nicht zollfrei durchlassen wollte, es hat so mehrere
Jahre hindurch die Vorteile des Vertrages genossen und an seinem
Teil in dessen Erfüllung weiter nichts getan, als daß ein Teil der
rückständigen Zollgelder zurückgezahlt wurde.) Im März 1725 kreuzten
euten aber ist es erst für künftig angedroht worden. Darauf Refkript vom 31. Juli
1722: Wenn Hoffnung ist, daß die Sachsen die Ascherslebener Waren gegen
40/. Losungsakzise auf ihren Jahrmärkten wieder zulassen, soll in Aschersleben von
den sächsischen Waren nicht mehr gefordert werden (Gen.-Dir. Kurmark 212, 21II).
) Berichte Horns vom 2. Mai und 2. Juni 1722 (Ebda.).
) 15. Juni 1722.
8) Verbot vom 19. November 1722, ist auf 2 Immediatvorstellungen des Gen⸗
Kommissariais noch zurückbehalten worden, bis mehr Manufakturen in der Altmark
etabliert seien (Magdeburg R. 2861, Nr. 887).
9) Es waren bis 22. Mati 1723 und auch noch Dezember 1724 erst 6b98/, Thr.
zurückvergütet, dagegen noch 84368,, für Getreide und 20530,, für Hölzer, zusammen
10490/, zu ersetzen. — Nach einer älteren sächsischen Berechnung waren für Ge⸗—
treide auf der Elbe 126640/, auf der Oder 6781/,, zusammen 138428,, It.
deponiert. Allerdings sollten nach Reskript vom 5. Mat 1722 die für das sächsische
Getreide 1719,20 in den Königlichen, adligen und städtischen Zöllen deponierlen
Zoll⸗, Lizenigelder und Diskretionen zurückgezahlt werden unter Abzug dessen, was