Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Nochmalige Vermiltlung Flemmings. 505 
iich die wieder erhobenen sächsischen Beschwerden über alte und neue 
donventionsverletzungen mit den preußischen Entrüstungsschreiben, daß 
n den sächsischen Zöllen vom Brennholz für die Salzkoten Auflagen 
rrhoben würden. Während der König deren sofortige Abstellung ver— 
imgte und sich über das unfreundliche Verhalten beklagte,) versuchten 
eine Minister die Sachsen ohne jede eigene Verbindlichkeit mit der 
Anssicht auf eine demnächstige Konferenz hinzuhalten. Dies aber 
wurde durchkreuzt, indem Flemming an den König unmittelbar schrieb, 
die sächsischen Beschwerden mitteilte und vorstellte:,) Die Kontra— 
nentionen rühren nur von Leuten her, die sich ein Verdienst um den 
dönig zu machen glauben, wenn sie ihm auf unsere Kosten einen 
lleinen Gewinnst von einigen 1000 Thr. verschaffen — dazu schrieb 
der König „ist wahr“ — unbekümmert darum, daß sie dadurch die 
heiden Höfe verfeinden; wenn der König davon unterrichtet wäre, 
würde er positive Befehle geben, unseren Klagen auf der Stelle abzu⸗ 
hetfen und uns nach der Konvention zu behandeln. 
Flemming täuschte sich nicht: der König dekretierte an Ilgen — 
Posititt oxdro und „oitto. — es sollte, was der Konvention zuwider, 
ibgestellt werden. Aber auch jetzt gelang es den Ministern, die 
dösung noch zu hintertreiben und einiges hineinzubringen, das die 
Zugeständnisse wieder unannehmbar machte. Die 2 Gr. Impost auf 
has von Groß⸗Salze und Staßfurt — nicht von Halle — nach Sachsen 
gehende Salz sollten zessieren, aber es wurde, damit an den Revenuen 
nichtzs verloren werde, nach Görnes Vorschlag bestimmt, die 2 Gr. 
oollten als eine Handlungsakzise von den das Salz verkaufenden 
Pfinnerschaften erlegt und von diesen auf den Verkaufspreis geschlagen 
verden. Und die deponierten Zollgelder sollten zwar ohne alles 
ernere, Disputieren“ zurückgezahlt werden, aber man wollte davon 
nm den sächsischen Zöllen für Salz oder anderes Fürstengut an Zoll deponiert oder 
in Diskretlonen gegeben worden sei. Der Magistrat von Magdeburg, der allein 
N1ß Thr. 15/, Gr. aus seinem Fähramt zu restitutieren hatte, machte Schwierig— 
kiten, weil Sachsen vor langen Jahren die Zollfreiheit der Stadt mißachtet und 
von einer großen Sammlung Steine zum Brückenbau den Zoll erhoben hatte. 
A nußte wiederholt, zuletzt unter Strafandrohung (Kgl. Reskript 20. August 17268, 
Sindt Magdeburg 2 63) dazu ermahnt werden und hat dann von Ende 1725 
iis Ende 1727 8000 Ar. zurückgezahlt. 
)Schreiben nach Dresden' 24., 27. März, 8. April 1726. 
) Dresden 30. März 1725 (R.19 n. 103bIII).
	        
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