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Vierter Teil.
wieder das für die Pirnaschen Mühlsteine zuviel Erhobene abhalten.t)
Die Beschwerden, daß neuerdings vom sächsischen Regalsalz zu Groß—
Salze, Staßfurt und Förderstedt sogenannte Pferdezölle, und vom
Kontraktsalz für Groß-Salze ebenfalls neuerlich Zoll gefordert werde,
sollten unverzüglich behoben werden. Die nach Dresden gehende
Königliche Resolution? enthielt natürlich die genannten Einschränkungen
nicht, sondern nur die unbedingte Gewährung der vorgebrachten Wünsche.
Nun brachte aber Görne einen Plan auf, wie man sich über⸗
haupt aller Zugeständnisse an Sachsen entziehen könne. Wenn ein
Kanal zwischen Kalbe an der Saale und Frohse an der Elbe an
gelegt werde, so brauche man die sächsischen Zölle überhaupt nicht
mehr zu berühren, außer mit den Mühlsteinen, was nur 450 Rtl.
jährlich ausmachte. Ohne das aber müsse man entweder an Sachsen
Zoll geben, was auf jährlich 5375 Rtl. berechnet wird, oder man ver—
liere, wenn die Konvention zustande komme, an Salzimpost zu Salze
und Staßfurt 10000 und womöglich auch noch zu Halle 14000 Ril.
und müsse das sächsische Gut frei passieren lassen, was jetzt auf
23800 Rtl. komme und, nach einigen sächsischen Handelsplänen zu
urteilen, künftig noch steigen werde. Durch den Kanal werde man
von Sachsen ganz unabhängig, und wenn man dann die Passage durch
— DD
süddeutschen und schlesischen Waren den preußischen Städten zufallen.
Schon die Drohung mit dem Kanal werde die Sachsen gefügiger
machen.
Der Plan wurde auch von Ilgen eifrig befürwortet, ja dieser
jagte eine Stafette nach Dresden, um die schon dahin ergangene
günstige Resolution des Königs noch zurückzuhalten, bis dieser sich
vegen des Projekts entschieden habe. Der Gegenbefehl kam allerdings
zu spät, die entgegenkommende preußische Resolution war schon in
Dresden mit großer Befriedigung aufgenommen worden. Der König
war auch nicht für solche Winkelzüge und wollte die Abmachungen —X
i) Das betrug von 1704 1724 7062 Tlr., die Sachsen verlangten für den
seit der Konvention vom 21. August 1721 gezahlten Impost 16328 Tlr. zurüch.
In Preußen wurde sogar vorgeschlagen, die Unkosten für die militärische Eskortierung
der Salzflotten (1721) den Sachsen anzurechnen.
2) Sie ist nicht erhalten, sondern die entsprechende Mitteilung der Kabinetts⸗
minister an das Generaldirektorium vom 10. April 1725 (R. 191. 103b III).