Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Preußen will die Konvention aufheben. 509 
ein Ersuchschreiben an Sachsen vorgelegt wurde (15. Dezember), den von 
der Gerste für die Potsdamer Hofstaatsbrauerei zu Grünewalde 
1725/26 trotz eines Freipasses erhobenen Zoll (139 Thlr.) wieder zu 
erstatten, ließ er es unvollzogen mit dem Entscheid: „Wir lassen Ihn 
alles bezahlen, asso wir auch alles bezahlen müssen, die Convention 
ist aufgehoben.“ Doch genehmigte er noch einen Freipaß auf 1000 Schfl. 
hafer für den Stall des Kgl. Prinzen in Dresden, damit, wie das 
Generaldirektorium bemerkte, die Konvention nicht von dieser Seite ge— 
brochen werde, und die Sachsen ins Unrecht gesetzt würden (17. Dez,). 
Da nun der König von Preußen in die von Sachsen seit Jahren 
beantragte Aufhebung der Zollfreiheit einwilligte, so hätte sich eine 
Finigung auf diesem Fuße, wie man annehmen sollte, alsbald ergeben 
können. Die Minister aber haben den König wieder umgestimmt. 
Zunächst ergingen an alle Zollbediente die Befehle, daß die sächsischen 
Kammergüter verzollt werden sollten, Sachsen aber wurde davon nicht 
unterrichtet. Dann hat der König dennoch einen Freipaß auf eine 
Sendung Marmor von Hamburg nach Dresden ausgestellt; allerdings 
wurde nach dem vorherigen Befehl der Zoll überall erhoben und auch 
auf sächsische Beschwerde hin nicht erlassen. ) 
3. Die Verträge mit Sachsen. 
Sachsen zeigte sich im Jahre 1727 ernstlich bemüht, die sich 
anhäufenden Differenzen aus dem Wege zu räumen. Flemming mit 
seinem Adlatus v. Zech kam zweimal, im Juni und im September, 
nach Berlin und hat hier im ganzen über drei Monate mit Ver— 
handlungen zugebracht, mit dem Erfolge allerdings. daß gegen Ende 
des Jahres eine Übereinkunft erzielt wurde. Es war ein diplomatisches 
Meisterstück und wurde auf beiden Seiten als ein ehrlich gemeinter und 
darum endlich befriedigender Abschluß der Streitigkeiten begrüßt, auch 
bon beiden Herrschern sofort und ohne Bedenken und Einwendung 
catifiziert.?) 
) Befehl vom 15. Juli 1727. 
) Die sächsische, von König August unter Gegenzeichnung des Gr. Seebach 
vollzogene Ausfertigung, d. Dresden 6. Dezember 1727, in R. 19 n. 103b, 
Lol. Vb. Gedr. in Loewe. Staatsverträge Nr. 77.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.