Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

—510 
Vierter Teil. 
Dazu hatte hauptsächlich die Art, wie diesmal die Verhandlungen 
geführt wurden, beigetragen, denn es geschah in einem möglichst direkten 
Meinungsaustausch einiger weniger Personen und mit unmittelbarer 
Berichterstattung an die Könige. Ilgen führte auf preußischer Seite 
die Sache, nachdem der König unterm 2. Juli entschieden hatte: 
„citto von Ilgen soll es ausmachen das Generaldirektorium soll nits 
mit zu tun haben“; wo man nicht weiterkommen konnte, hat der 
König zum Teil selbst in Unterredungen mit Flemming das Überein— 
kommen gefördert. Das Generaldirektorium erscheint nur im Hintergrunde 
—RDVVD—— 
und nicht unterschrieben. Immerhin haben die „factiones, welche 
nicht allein den ganzen Hof und das Ministerium, sondern auch die 
Armee teilen .... nicht wenig Hindernisse verursacht;“) aber auch 
wegen der vielen difficilen Köpfe, die in Dresden seien, mußte Flemming 
einmal Ilgen bitten, eine Deklaration nicht gar zu favorabel zu machen, 
da jene sonst mehr fordern und die Sache gar zu schwer machen 
würden.?) 
Aus dem Vergleich und den sehr langwierigen Vorverhandlungen 
sei folgendes angeführt. Der Vertrag sollte gültig sein auf 6 Jahre 
oder so lange, bis man sich von beiden Seiten anderweit verständigt 
haben werde. Zunächst wurde bestimmt, daß die Konvention von 1721 
das Fundament, und daß deren Bestimmung wegen reziproker Zoll⸗ 
freiheit genau so in Kraft bleibe. Demnach sollte alles, was einer 
der beiden Könige für seine Rechnung anderswo erkaufte, oder was 
ihm irgendwie eigentümlich angehörte, wenn er es durch des anderen 
Lande — Polen und Ostpreußen aber ausgenommen — führen lasse, 
von allen Zöllen, Imposten, Akzisen und andern Auflagen frei passiert 
werden, außer Fähr- Brücken- und Wegegeldern, die aber nicht zu 
erhöhen seien. 
Unter den noch streitigen Punkten jener Konvention?) stand der 
Streit um den preußischen Salzimpost, der 2 Gr. vom Stück betrug 
durchaus im Vordergrunde, war die beherrschende und die schwierigste 
Frage in den Verhandlungen. Eine grundsätzliche Einigung wurde 
1) Bericht von Flemming und Zech, Dresden 29. Dezember 1727 (Dresden 
loc. 2964 Vol. IX). 
2) Ilgen 2. Juli 1727 (R. 19 m. 103 b IV b). Aktenstück 77. 
3) Bgl. Immediaibericht vom 6. November 1727. Aktenstück 81.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.