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Vierter Teil.
Dazu hatte hauptsächlich die Art, wie diesmal die Verhandlungen
geführt wurden, beigetragen, denn es geschah in einem möglichst direkten
Meinungsaustausch einiger weniger Personen und mit unmittelbarer
Berichterstattung an die Könige. Ilgen führte auf preußischer Seite
die Sache, nachdem der König unterm 2. Juli entschieden hatte:
„citto von Ilgen soll es ausmachen das Generaldirektorium soll nits
mit zu tun haben“; wo man nicht weiterkommen konnte, hat der
König zum Teil selbst in Unterredungen mit Flemming das Überein—
kommen gefördert. Das Generaldirektorium erscheint nur im Hintergrunde
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und nicht unterschrieben. Immerhin haben die „factiones, welche
nicht allein den ganzen Hof und das Ministerium, sondern auch die
Armee teilen .... nicht wenig Hindernisse verursacht;“) aber auch
wegen der vielen difficilen Köpfe, die in Dresden seien, mußte Flemming
einmal Ilgen bitten, eine Deklaration nicht gar zu favorabel zu machen,
da jene sonst mehr fordern und die Sache gar zu schwer machen
würden.?)
Aus dem Vergleich und den sehr langwierigen Vorverhandlungen
sei folgendes angeführt. Der Vertrag sollte gültig sein auf 6 Jahre
oder so lange, bis man sich von beiden Seiten anderweit verständigt
haben werde. Zunächst wurde bestimmt, daß die Konvention von 1721
das Fundament, und daß deren Bestimmung wegen reziproker Zoll⸗
freiheit genau so in Kraft bleibe. Demnach sollte alles, was einer
der beiden Könige für seine Rechnung anderswo erkaufte, oder was
ihm irgendwie eigentümlich angehörte, wenn er es durch des anderen
Lande — Polen und Ostpreußen aber ausgenommen — führen lasse,
von allen Zöllen, Imposten, Akzisen und andern Auflagen frei passiert
werden, außer Fähr- Brücken- und Wegegeldern, die aber nicht zu
erhöhen seien.
Unter den noch streitigen Punkten jener Konvention?) stand der
Streit um den preußischen Salzimpost, der 2 Gr. vom Stück betrug
durchaus im Vordergrunde, war die beherrschende und die schwierigste
Frage in den Verhandlungen. Eine grundsätzliche Einigung wurde
1) Bericht von Flemming und Zech, Dresden 29. Dezember 1727 (Dresden
loc. 2964 Vol. IX).
2) Ilgen 2. Juli 1727 (R. 19 m. 103 b IV b). Aktenstück 77.
3) Bgl. Immediaibericht vom 6. November 1727. Aktenstück 81.