Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Preußen handelt dem Vertrag zuwider. 523 
Sachsen machte mit Abfolgung von Brennholz für Schönebeck 1731 
Schwierigkeiten, nachdem es schon lange vorher ersucht hatte, das 
ibermäßige Aufkaufen von Holz einzuschränken, da dort schon Mangel 
einzutreten drohe. Die sächsische Hauptsalzfaktorei wollte Schönebecker 
Salz das sie bestellt hatte, etwa 20000 Stück, nicht abholen, angeblich 
weil es dem von Groß-Salze an Korn, Güte und Preis nicht gleich 
ei Sachsen wollte das preußische Salz nach der Herrschaft Asch in 
Böhmen gar nicht und nach Erfurt nicht impostfrei passieren lassen,) 
weil das nur für den fränkischen Salzhandel abgemacht war, und weil 
Asch zum eigenen Absatzgebiet gehörte. Aber auch die fränkischen 
Salzfuhrleute wurden, wie es hieß, mit ungebührlichen Akzisen (1 28), 
unzulässigen Diskretionen (Paßgroschen) und Straßenverboten?) belästigt. 
Sachsen dagegen klagte, daß jene auch dam Kammerpässe erhielten, 
wenn sie auf eigenes Risiko Salz holten, daß ihren Defraudierungen 
nicht genügend vorgebeugt werde, daß mit Attesten und Rückscheinen 
umordentlich verfahren werde. 
Auch bei der Ausführung des Handels- und Akzise-Vertrags 
traten schon im Anfang einige Schwierigkeiten hervor. So waren 
‚war wegen der Stempelung der vertragsmäßigen Waren genaue An— 
weisungen gegeben worden, es wurden auch Abdrücke der beiderseits 
üblichen Akzisestempel gegenseitig zur Verteilung an alle Akzisekassen 
üherschick. Aber schon auf der Frankfurter Martinimesse 1729 hatte 
iin Kaufmann aus Penig eine große Menge Stempel des Akziseamts 
drankenberg bei sich und bezeichnete damit seine Waren selbst; in 
Preußen wurden darauf die Frankenberger Waren solange verboten, 
lis man von sächsischer Seite Nachricht habe, daß die Schuldigen 
demplarisch bestraft, richtige Stempel angefertigt und hinlängliche 
Naßregeln getroffen seien, um dergleichen Unterschleifen vorzubeugen.9) 
dJedoch auch danach wird mehrfach versichert, daß viele Manufaktur— 
) Für dieses mußten 1729,80 116/, Tlr. im Passendorfer Zoll deponiert 
verden. 
) Straße über Frankleben, Hohenmölsen und Weißenfels, weil dort keine 
lurürstlichen Zollstätten, also Defraudationen nicht zu verhindern feien. 
N Refkripte vom 20. Januar und 9. März 1780. 21. April 1730 wurde 
aach einem Promemoria des füchsischen Gesandten Grafen Lynar an die Kammern 
cestüüblert, die richtig gesiegelten Frankenberger wollenen Waren sollten wieder ein⸗ 
hassirt werden (Dresden loc. 3354)
	        
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