Preußen handelt dem Vertrag zuwider. 523
Sachsen machte mit Abfolgung von Brennholz für Schönebeck 1731
Schwierigkeiten, nachdem es schon lange vorher ersucht hatte, das
ibermäßige Aufkaufen von Holz einzuschränken, da dort schon Mangel
einzutreten drohe. Die sächsische Hauptsalzfaktorei wollte Schönebecker
Salz das sie bestellt hatte, etwa 20000 Stück, nicht abholen, angeblich
weil es dem von Groß-Salze an Korn, Güte und Preis nicht gleich
ei Sachsen wollte das preußische Salz nach der Herrschaft Asch in
Böhmen gar nicht und nach Erfurt nicht impostfrei passieren lassen,)
weil das nur für den fränkischen Salzhandel abgemacht war, und weil
Asch zum eigenen Absatzgebiet gehörte. Aber auch die fränkischen
Salzfuhrleute wurden, wie es hieß, mit ungebührlichen Akzisen (1 28),
unzulässigen Diskretionen (Paßgroschen) und Straßenverboten?) belästigt.
Sachsen dagegen klagte, daß jene auch dam Kammerpässe erhielten,
wenn sie auf eigenes Risiko Salz holten, daß ihren Defraudierungen
nicht genügend vorgebeugt werde, daß mit Attesten und Rückscheinen
umordentlich verfahren werde.
Auch bei der Ausführung des Handels- und Akzise-Vertrags
traten schon im Anfang einige Schwierigkeiten hervor. So waren
‚war wegen der Stempelung der vertragsmäßigen Waren genaue An—
weisungen gegeben worden, es wurden auch Abdrücke der beiderseits
üblichen Akzisestempel gegenseitig zur Verteilung an alle Akzisekassen
üherschick. Aber schon auf der Frankfurter Martinimesse 1729 hatte
iin Kaufmann aus Penig eine große Menge Stempel des Akziseamts
drankenberg bei sich und bezeichnete damit seine Waren selbst; in
Preußen wurden darauf die Frankenberger Waren solange verboten,
lis man von sächsischer Seite Nachricht habe, daß die Schuldigen
demplarisch bestraft, richtige Stempel angefertigt und hinlängliche
Naßregeln getroffen seien, um dergleichen Unterschleifen vorzubeugen.9)
dJedoch auch danach wird mehrfach versichert, daß viele Manufaktur—
) Für dieses mußten 1729,80 116/, Tlr. im Passendorfer Zoll deponiert
verden.
) Straße über Frankleben, Hohenmölsen und Weißenfels, weil dort keine
lurürstlichen Zollstätten, also Defraudationen nicht zu verhindern feien.
N Refkripte vom 20. Januar und 9. März 1780. 21. April 1730 wurde
aach einem Promemoria des füchsischen Gesandten Grafen Lynar an die Kammern
cestüüblert, die richtig gesiegelten Frankenberger wollenen Waren sollten wieder ein⸗
hassirt werden (Dresden loc. 3354)