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Vierter Teil.
worden sein, außer daß vom Scheffel Erbsen 12/3 Gr. genommen
wurde.
Dagegen war schon bald berichtet worden, daß die aufgehobene
Durchgangsakzise in Kursachsen stellenweise weiter erhoben werde.
Kammerrat Herold wurde sofort beauftragt, beim sächsischen Hofe nach⸗
drückliche Repräsentation zu tun, daß das alsbald abgestellt und das
zu Unrecht Erhobene zurückerstattet werde;) man drohte, andernfalls
die Frachtwagen zur Fahrt über Magdeburg zu nötigen und die Durch—
gangsakzise dort gleichfalls einzuführen. Dabei hatte nur ein Akzise
einnehmer bei Kösen den Mißgriff gemacht, und es wurde ihm ohne
weiteres verwiesen und Rückzahlung anbefohlen. Anderseits wurde im
preußischen Saalekreis von Oberlausitzer Fuhrleuten, die konventions⸗
mäßig frei waren, im Juli 1731 Land- und Durchgangsakzise erhoben.
Auch mit den sächsischen Nebenlinien gab es Auseinander—
setzungen.) Sachsen-Merseburg war in die Konvention von 1727 nicht
mit einbezogen, obwohl Preußen verschiedentlich darauf angetragen und
Kursachsen ausdrücklich versprochen hatte, es in die Wege zu richten;
nun wurden merseburgische Zölle und Akzise zu Passendorf und
Liebenau vom fränkischen Salz erhoben, weil es Handelsware, kein
Fürstengut sei. Auf Beschwerden hin wollte man dies nur dann der
Konvention gemäß frei passieren lassen, wenn dafür die Durchfahrt
von Boysalz nach Guben gestattet werde, das wurde aber rund ab⸗
geschlagen. Preußen ließ dagegen den eben abgestellten hohen Oder⸗
zoll zu Aurith sogar in doppelter Höhe wieder erheben: 42/, Gr. vom
Stück Gubener Tuch, 4 Pf. vom Stein Wolle.s) Natürlich ließ man
den Merseburger Hof für das von Halle abgeholte Salz alle Imposten
zahlen und beachtete dessen Beschwerden über Zollneuerungen in Kotkbus
und Beeskow nicht. Im ganzen betrafen die Streitigkeiten mit Merse—
burg nebensächliche Dinge, sie schwollen aber an Umfang mächtig an.
Auf der Ostermesse 1731 sollte Cellarius wegen der Zoll- u. a. be⸗
schwerden endliche favorable Resolutionen urgieren; da die fächsischen Kommissare
zu nichts ermächtigt waren, wurde im Juni Herold nach Dresden geschidkt (F. 1⸗
a. 10367).
2) Schon 5. Februar und 80. April 1715 war Kammerrat Herold nach
Merseburg geschickt worden, um Abstellung der Landakzisen zu suchen, doch vergebend.
3) Verordnung der neumärkischen Kammer vom 22. Januar 17209.