Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
Gesichtspunkte dar, nach denen sie verfahren sei. Vor allem hatte 
man das Principium regulativum der Instruktion für das General⸗ 
direktorium zugrunde gelegt. Danach wurde nicht Erhöhung der 
Einnahmen, sondern Förderung des Kommerziums vorangestellt. 
Durch Ermäßigung der Zollsätze dachte man den Handel zu ver— 
mehren und somit in den Einnahmen dennoch keine Einbuße zu 
erleiden. Zumal die bisherige Verzollung der Kram- und Material— 
waren nach Ellen und Pfunden, die wegen der notwendigen Visitation 
und des Aufenthalts den Handeltreibenden sehr beschwerlich gefallen, 
aber wegen des feindseligen Verhältnisses zu Pommern beibehalten 
worden war, konnte nun fortfallen, da die Erwerbung von Stettin, 
„weil derselben ein Commercium über See annectiret ist,“ vielmehr 
auffordere, auf dessen Flor bedacht zu sein. Es wurde daher für 
alle Gewürz-⸗, Material-, Apotheker-, Fisch- und Fettwaren der 
generale Wertsatz von 2 Pf. vom Rtlr. d. i. */3 (genau /56) /0— 
festgesetzt, und diesem auch Garn und Linnen unterworfen, damit 
die einheimischen Kaufleute ihre Waren mit Vorteil in Schlesien 
barattieren könnten. 
Ein zweites war, daß nun auch die frühere Begünstigung 
des Kurses durch den Neuen Graben vor dem über Stettin, 
und damit die besondere Krossener Zollrolle von 1694 fortfallen 
sollte.) Das war schon bei der Revision vor einigen Jahren 
vorgeschlagen worden, damals aber aus Unkenntnis der Sachlage 
unterblieben,) nun wurde es eingehend nach den früheren und 
jetzigen Umständen dargelegt. Nach den 1678 und 1694 getroffenen 
Vereinbarungen seien die Schlesier und Hamburger für den Neuen 
Graben-Kurs derart begünstigt worden, daß sie z. B. für ein Faß 
Zucker von 38 Ztr. zu Krossen nur !, Rtlr., die inländischen Kauf— 
leute aber nach der neumärkischen Rolle 213,, Rtlr. zollen mußten, 
so daß „die Jlückselige Schlesier ihren Handel mit Succeß fort—⸗ 
9 Vgl. Bd. J, S. 303 f. 
NBericht v. Hünicke und Radeland vom 14. März 1720: die ungemeine 
Diskrepanz der Krossener Zöllsätze sei zum offenbaren Schaden des Königs, und 
zeine triftige Raison dafür auszufinden; Reskript des Gen.-Fin.-Dir. 2. April 1720 
in die Kammer: die Ursache der großen Differenz zu untersuchen und Gutachten 
einzusenden, ob die Egalisierung dem Commexrcio schädlich sei oder andere In— 
fonvenientien nach sich ziehen möchte. (Gen.Dir. Pommern, Zolls. Nr. 1.)
	        
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