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Erster Teil.
Gesichtspunkte dar, nach denen sie verfahren sei. Vor allem hatte
man das Principium regulativum der Instruktion für das General⸗
direktorium zugrunde gelegt. Danach wurde nicht Erhöhung der
Einnahmen, sondern Förderung des Kommerziums vorangestellt.
Durch Ermäßigung der Zollsätze dachte man den Handel zu ver—
mehren und somit in den Einnahmen dennoch keine Einbuße zu
erleiden. Zumal die bisherige Verzollung der Kram- und Material—
waren nach Ellen und Pfunden, die wegen der notwendigen Visitation
und des Aufenthalts den Handeltreibenden sehr beschwerlich gefallen,
aber wegen des feindseligen Verhältnisses zu Pommern beibehalten
worden war, konnte nun fortfallen, da die Erwerbung von Stettin,
„weil derselben ein Commercium über See annectiret ist,“ vielmehr
auffordere, auf dessen Flor bedacht zu sein. Es wurde daher für
alle Gewürz-⸗, Material-, Apotheker-, Fisch- und Fettwaren der
generale Wertsatz von 2 Pf. vom Rtlr. d. i. */3 (genau /56) /0—
festgesetzt, und diesem auch Garn und Linnen unterworfen, damit
die einheimischen Kaufleute ihre Waren mit Vorteil in Schlesien
barattieren könnten.
Ein zweites war, daß nun auch die frühere Begünstigung
des Kurses durch den Neuen Graben vor dem über Stettin,
und damit die besondere Krossener Zollrolle von 1694 fortfallen
sollte.) Das war schon bei der Revision vor einigen Jahren
vorgeschlagen worden, damals aber aus Unkenntnis der Sachlage
unterblieben,) nun wurde es eingehend nach den früheren und
jetzigen Umständen dargelegt. Nach den 1678 und 1694 getroffenen
Vereinbarungen seien die Schlesier und Hamburger für den Neuen
Graben-Kurs derart begünstigt worden, daß sie z. B. für ein Faß
Zucker von 38 Ztr. zu Krossen nur !, Rtlr., die inländischen Kauf—
leute aber nach der neumärkischen Rolle 213,, Rtlr. zollen mußten,
so daß „die Jlückselige Schlesier ihren Handel mit Succeß fort—⸗
9 Vgl. Bd. J, S. 303 f.
NBericht v. Hünicke und Radeland vom 14. März 1720: die ungemeine
Diskrepanz der Krossener Zöllsätze sei zum offenbaren Schaden des Königs, und
zeine triftige Raison dafür auszufinden; Reskript des Gen.-Fin.-Dir. 2. April 1720
in die Kammer: die Ursache der großen Differenz zu untersuchen und Gutachten
einzusenden, ob die Egalisierung dem Commexrcio schädlich sei oder andere In—
fonvenientien nach sich ziehen möchte. (Gen.Dir. Pommern, Zolls. Nr. 1.)