Fruchtloser Abbruch der Verhandlungen. 535
auf entgegengesetzter Forderung: die tuchartigen Wollstoffe Boye,
Moltons, Friese, Perpetuelle nahm Preußen vom freien Handel aus,
Zachsen blieb darauf bestehen. Die sächsischen Tuchfabrikanten selbst
waren darin anderer Meinung: da ihre Manufakturen außerordentlich
zurückgingen, baten sie 1740 dringend, allerdings vergeblich, bei Hofe,
nicht nur die Wollausfuhr schärfer zu verwehren, sondern auch alle
in preußischen Landen fabrizierten Wollstoffe außer den Messen zu
perbieten und sie in Messezeiten mit exzessiven Imposten zu belegen.)
Im übrigen hat Sachsen einen Bescheid auf die mitgeteilte Erklärung
nicht gegeben; die preußischen Abgesandten brachen die zu nichts
ührenden Verhandlungen 21. Januar 1739 ab.?)
Die Dinge blieben auf dem alten Fuße, und auf preußischer
Seite war man damit einverstanden, aber enischlossen, wenn die
Sachsen Neuerungen machten, ihre Manufakturen, sowie Butter und
Bier wieder wie vor der Konvention hoch zu impostieren.s) Unerledigt
hlieb nun auch die Frage der sächsischen Nebenlande. Da das Herzog—
tum Merseburg mit Niederlausitz 1738 an Kursachsen zurückgefallen
war, wiederholte Preußen noch nachdrücklicher die Forderung, es in
die Konvention einzubeziehen, so daß das fränkische und andere König—
liche Salz im Merseburgischen zu Goyatz und im Fürstenberger Oder—
soll frei von Zoll und Landakzise passiert, die dortigen Zölle auf den
duß von 1713 gesetzt und der Parifikationstarif da eingeführt werde.
Während Kursachsen dies ablehnte und einer besonderen Verhandlung
überlassen wollte, beantragte es auf das wiederholte Drängen des
herzogs von Weißenfels wieder den Anschluß von Querfurt mit
düterbog und Dahme. Dies wollte aber Preußen nur unter der
bedingung zugeben. daß die dortigen Wollenwaren, namentlich Strümpfe
ind Mützen, die viel wohlfeiler als die märkischen waren, wie bisher
ierboten oder impostiert blieben.
Da also auch in dieser Frage beide Teile lediglich auf das eigene
Interesse sahen, konnten sie zu einer Einigung nicht kommen. Die
Zinkereien um das Fürstengut gingen weiter: 1739 wurde in der
Niederlausitz für Peitzer Eisen, 1740 für Kgl. Geflügel Zoll erhoben.)
) Bericht des Residenten Ammon, Dresden 22. Juli 1740 (R. 19 n. 10367).
) Auf Reskript vom 16. Januar. Aktenstück 114.
) Ordre an Gen.«Dir., 24. Februar 1730.
P 4 Beschwerdeschreiben an das Dresdner Ministerium (R. 1I9 n. 10367).