Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Schwedische und preußische Zollbeschwerungen. 559 
stätten aber klagten, man zwinge sie zur Benutzung der Swine oder 
helaste sie in der Peene mit den doppelten Lizenten. In der Swine 
cher würden sie nicht nur durch das seichte, nicht regulierte Fahrwasser 
gehindert, sondern müßten auch bei den häufigen Nordwinden oft 
ange liegen, ehe sie hinauskämen. Sie würden also, solange diese 
sonfuse Sache nicht erledigt sei, auf diese oder jene Weise ruiniert.) 
Auch sonst hatte der Schiffsverkehr unter den Lizent- und Zoll—⸗ 
streitigkeiten der beiden Besitzer Vorpommerns sehr zu leiden. Schon 
während der dänischen Besetzung war viel geklagt worden über un— 
gebührliches Anhalten, Visitieren und Ungelder zu Wolgast und neu 
angelegte Zölle zu Anklam und Loitz. Jetzt wurden die großen Schiffe, 
die bei Ruden liegen blieben und ihre Ladung durch Leichter ein— 
ind ausbesorgten, zu Zahlung der Ungelder, Last-, Mast- und Paß- 
gelder, des Tiefgelds sogar doppelt — nämlich auch für die Leichter — 
zu Wolgast angehalten, weil sie die schwedischen Hafen- und Fahr— 
wasser⸗ Einrichtungen benutzten. Preußen aber erhob diese Ungelder 
Jleichfalls zu Stettin, weil sie untrennbar zum Lizent gehörten; es 
pnnte jedenfalls nach dem Friedenstraktat verlangen, daß für die 
nach und von Stettin geführten Ladungen in Wolgast nur Fürstenzoll 
erhoben werde, und daß von preußischen Untertanen für die Benutzung 
der Häfen Ruden und Grünschwart keine Auflagen erhoben würden. 
Auch wurden in Wolgast die Ausrechnungen sehr hoch gemacht, die 
Schiffspässe den Schiffern beim Ein- und Auslaufen weggenommen 
ind durch einen Schein — unter Zahlung eines ungebührlichen hohen 
Paßgeldes — ersetzt, und damit auch die preußische Kontrolle fast un⸗ 
nöglich genacht. Dies wurde dann so geregelt, daß die nach Stettin 
xestimmten Pässe dem preußischen Visitator in Peenemünde, die der 
zu Wolgast lizentpflichtigen Schiffe dort abgegeben und am Abgabe— 
ixt auch nur Paßgelder erlegt werden sollten.?) 
Selbst auf die Lotsen erstreckte sich die Eifersucht. Die Rudener 
dotsen durften nur bis Peenemünde, die Peenemünder nur bis Wol— 
zast, die Wolgaster aber bis Stettin geleiten. Die fremden Kauf— 
leute und Schiffer aber wurden durch alle diese schädlichen Streitereien 
H Bericht Borckes 8. November 1721 (Ebda). Über den Fortgang dieser 
ʒtreitigkeiten mit Schweden wegen der Wolgaster Lizenten s. Aktenst. 60. 
) Schreiben der Stralsunder Regierung 7. September 1721 (Ebda.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.