Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
zollt ist, soll bei der Ausfuhr zu Lande oder Wasser weiter keinen holl 
geben; Getreide, Wolle und andere Waren, die aus inländischen Städten 
oder Dörfern zu Lande oder Wasser zusammengeholt werden und Holz 
zur Handlung, das unterhalb Gartz gefällt wird und sonst keine andere 
Zollstätte berührt, geht in Stettin zollfrei ein, Brennholz zur Kon— 
sumtion bleibt ganz zollfrei. Alles dies mußte aber verzollt werden, 
falls es ausgeführt wurde. Über nichts hatte, wie die Kammer angab, 
die Kaufmannschaft mehr doliert, als daß der Zollverwalter Katsch 
1715 angefangen hatte, entgegen einer königlich schwedischen Resolution 
vom 16. November 1707, von diesen Dingen Eingangszoll zu erheben. 
Aber um das freie Kommerzium mit der Kurmark herzustellen, 
hielt die Kammer auch eine Moderation des dreifachen Zolls zu 
Löcknitz, über den alle Pommern klagten, für nötig. Nun wurde es 
mit dem alten und neuen Zoll zwar bei der Rolle von 1721 belassen, 
beim dortigen Schulenburgschen Zoll aber sollte der Warenzoll ganz 
aufhören und nur ein Deichselzoll von 3 Pf. von jedem Wagen und 
jedem Pferd, sowie vom Vieh die Sätze wie in den anderen kur— 
märkischen Dammzöllen erhoben werden. Wenn der Zollpächter nicht 
durch die zu verhoffende frequentere Passage und Handlung für den 
Abgang des Warenzolls zureichend entschädigt werde, sollte er eine 
entsprechende Vergütung erhalten.) 
Für die Revision und Egalisierung der Stettiner und Garher 
Zollrolle wurden handelspolitische Rücksichten vorgeschrieben; es sollte 
„‚die Ausfuhr der einländischen denrsos, Zuwachses und fabricirten 
Waren facilitirt, die Einbringung von dergleichen fremden Waren aber 
etwas höher gesetzt, die durchgehende fremde Ware zur Beförderung 
des commorcii nicht beschweret, sondern leidlich beleget werden.“ Allen⸗ 
falls sollte die neue neumärkische Zollrolle mit zum Fundament ge⸗ 
nommen werden, insoweit sie auf Pommern applicable sei. Der 
Stettiner Magistrat, der im übrigen für die endlich erlangte Abstellung 
seiner dringenden Beschwerden dankte (14. November 1724), bemerkte 
zu diesem Punkte, daß unter die zu erhöhenden fremden Waren nicht 
die Einfuhr aus Polen an Korn, Wolle u. a. gezogen werden möchte, 
damit die Stettiner Kaufleute das Kommerzium mit Polen beibehalten 
könnten, zumal da die Polen, wenn sie etwas herbrachten, auch wieder 
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