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Fünfter Teil.
Pommern bis zur Peene mit eben dem Rechte, wie es Schweden be—⸗
sessen, ihm zufallen solle; aber vergebens machte es nun geltend, daß
hierdurch die Stralsunder Abmachung aufgehoben sei. Auch der weitere
Einwand verfing nicht, man habe in letzterer nur auf die illimitierte
Freiheit, die Stettin nach den Friedensschlüssen von Rothschild und
Kopenhagen zu genießen hatte, verzichtet, nicht aber auf die durch die
Verträge von Odense und Brömsebro erworbene limitierte Freiheit,
wie sie die hinterpommerschen Städte noch genossen.) Dänemark
—
bund und damit auch die hansischen Verträge erklärte es für erloschen,
hatte auch mit Hamburg, Lübeck und Bremen besondere Abmachungen
getroffen.
Demgemäß mußten auch die Königsberger nun statt der Odense—
schen Freiheit den gewöhnlichen Warenzoll, und zwar mit Unter⸗
suchung der Güter, entrichten und waren nur, wenn sie beeidigte Zerti⸗
fikate beibrachten, daß das Schiff in Königsberg gebaut, Schiff und
Ladung einem dortigen Bürger zugehöre, und kein Fremder daran
teil habe, von dem sonst für Schiff und Ladung zu erlegenden Ro—
senobel befreit.) Dies war der nun schon gewohnte Zustand, mit dem
man sich abgefunden hatte; sie baten nur wiederholt, den Holländern
gleich von der Visitation befreit zu werden./
Den Kolbergern dagegen ist auf Beschwerden über Neuerungen, sowie
Übergriffe und ungünstige Auslegungen bei der Verzollung mehrfach
so 13. Mai 1735 und 15. September 1736, vom dänischen Hofe be—
stätigt worden, daß ihre Waren und Schiffe nach dem Wortlaut des
Odenseschen Vergleichs behandelt werden sollten.s) Die Zuwider⸗
handlungen wiederholten sich dennoch, so nach Beschwerde vom 8. Juli
1740. Stolp und Rügenwalde dagegen wurden, als sie 1728/29 die
) Kgl. Schreiben an den König von Dänenirk, Berlin 16. Dezember 1720
Gen. Dir. Pommern, Stettin Handl.⸗“S. 1). Ein Antwortschreiben König
Friedrichs, Kopenhagen 8. Oktober 1728, schloß die Verhandlungen, es blieb ohne
—A— da auch der Stettiner Magistrat Gegengründe nicht anzuführen ver
mochte.
2) So die Berichte auf die Anfragen des Auswärtigen Amts nach der Be⸗
handlung im Sundzoll bei der Preuß. Regierung vom 8. Juni 1728 und 6. Ol⸗
tober 1731 (Kbg. 142 2).
3) Gen. Dir. Pommern, Kommerz. S. 7, Treptow genoß die Zollvergünstigung
nach Angabe vom 20. Dezember 1739 auch, entgegen Angabe Scherers S. 179 ff.