Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
Geltung gebracht und vor allem der Begünstigung der inländischen 
Manufakturen hier Eingang verschafft. Für eine große Zahl 
von Waren sind die inländischen Erzeugnisse um ein beträchtliches, 
meist die Hälfte und bis auf 3, gegen auswärtige herabgesetzt, bei 
einigen wenigen die ausländischen gegen die bisherigen Sätze ge— 
steigert worden.) Die Unterschiede nach dem Wert der Waren (roh 
oder verarbeitet u. dgl.) sind nach dem Muster der Akzisetarife 
feiner herausgearbeitet; überhaupt ist die durchgehende Anwendung 
des Wertverhältnisses der Akzise entnommen, denn sie war in den 
binnenländischen Zöllen bisher nicht üblich. Im Entwurfe war 
sogar bestimmt, daß Krämer, Materialisten und Juden aus anderen 
Provinzen auf den neumärkischen Jahrmärkten den Wertzoll von 
ihrer Einnahme entrichten sollten; das wurde aber durch die Re— 
solution vom 3. Januar 1724 beseitigt, da es in der Rolle von 
1660 nicht fundiert sei, und die Losung nur bei der Akzise ver— 
steuert werde. 
Die neumärkischen Handwerker und Manufakturen wurden nun 
auch von einer Beschwerde befreit, die ihnen durch die Zollrolle 
von 1660 aufgebürdet worden war, und gegen die sie fortdauernd 
queruliert hatten: die zwiefache Verzollung von den eingeführten 
Materialien und den daraus hergestellten und ausgeführten Waren. 
Ihre Klagen waren 1697 im Geheimen Rat untersucht und durch 
ein Reskript vom 27. Juli 1697 in letzter Instanz abgewiesen 
worden. Nachher ist der Handwerker- und Materialienzoll in eine 
Fixabgabe verwandelt worden, die nach Reglement von 17283 einmal 
jährlich, im Dezember, zu erlegen war. In der neuen Zollrolle 
wurde nun aber festgesetzt, daß alle in den neumärkischen Städten 
angefertigten Handwerker- und Manufakturwaren in und außer 
Landes zollfrei verführt werden sollten, weil schon der Mate— 
rialienzoll beim Eingang erlegt war. Der Pferdezoll à 8 Pf. 
war jedoch zu entrichten, desgleichen der Küstriner Damm- und 
Pfennigzoll.ꝰ) 
VBgl. Beilage. 
)) Dieser auch von den bei Zellin Übersetzenden. Auch alle Marktfahrenden 
hatten diese Pferdezölle zu entrichten, die einmal verzollten Waren dagegen gingen 
frei; fremde Marktbesucher 1 Gr. von A Kiste.
	        
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