Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
behrlich sei) Der Magdeburger Magistrat berief sich dagegen auf 
sein Recht und die handelsstädtische Gepflogenheit (12. Januar 1727). 
Dasselbe Bestreben, für die Inländer die Handelsschranken auf— 
zuheben, geht auch aus anderen Maßnahmen hervor. Die Vorpommern 
wurden 20. Dezember 1720 von der Entrichtung der Losungsakzise 
auf den märkischen Jahrmärkten befreit, da sie als nunmehrige Unter⸗ 
tanen die Akzise schon am Wohnort entrichtet hätten; anderseits wurde 
die Gepflogenheit, daß in vorpommerschen Städten, ‚wo Tuchhändler 
wohnten, keine Gewandschneider aus anderen Städten auf Jahrmärkten 
ausstehen dürften, für Inländer aufgehoben und diesen allen unbe— 
schränkter Jahrmarktsbesuch in Brandenburg und Pommern verstattet.) 
Auch der Frankfurter Rat wurde ersucht, sich über die dortigen 
Handelsrechte und Handelswünsche zu äußern, und ihm darüber 
21 Fragen vorgelegt.s) Ihre Gerechtigkeiten waren kompliziert, aber 
nicht so exklusiv wie die Stettiner: Straßenfahrtgerechtigkeit und jus 
prohibendi praeternavigationem, Stapelzwang von 83 Sonnenscheinen 
für alle Güter, verstärktes Niederlagsrecht für alle Fisch- und Fett— 
waren und Tonnengüter, sowie Höhungszwang für Heringe; in den 
Messen zessierte das Stapelrecht. Die Hauptsache war, daß die Frank— 
furter ein mutuelles direktes Kommerzium zwischen Stettin und den 
Schlesiern, Lausitzern und Polen zu Wasser nicht zugestehen wollten. 
Von der Handlung seewärts über Stettin, um die seinerzeit der große 
Streit entbrannt war, meinten sie jetzt nur kühl: sie würde allerdings 
der Stadt und dem Lande zuträglich sein, weil die Kaufleute die 
Waren aus der ersten Hand erhandeln könnten, und solches Gelegen— 
heit geben möchte, daß viele Kapitalisten sich künftig da niederlassen 
würden. In einem anderen Gutachten heißt es noch zurückhaltender: 
die Frankfurter werden in Ermanglung des Debits und Vermögens 
wohl sobald nicht große Handelsleute werden, doch könnte man die 
freie Handlung nach der Ostsee immerhin zu erlangen suchen, um dort 
ein neues Debit für die inländischen Tücher, wenn die Fabriken in 
besseren Stand kommen sollten, zu bekommen. Das Ergebnis dieser 
kow. 
) Reskript an das magdeb. Kommissariat, 28. November 1716 (6. Grumb— 
Stadt Magdeburg N I). 
) Patent, Berlin 29. Dezember 1722 (Quickmann 536). 
9) Protokoll 1.-8. Dezember 1718, Bericht des Kommerzienkollegiums zu 
Frankfurt, 16. Mai 1719 (Stadt Frankfurt III, 162, 10).
	        
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